Technologietransfer: EU-Kommission veröffentlicht Arbeitsunterlage und kündigt erneute Konsultation an
Arbeitsunterlage: EU-Wettbewerbsvorschriften für Technologietransfer-Vereinbarungen – Bewertung
Begleitstudie: 2adab2d0-2cda-4d48-8aa5-8381ac058eb9_en
Zusammenfassung des Workshops: b277681a-a093-4d96-9616-8e2a0af071c4_en
Die EU-Kommission evaluiert derzeit die Europäische Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung („TT-GVO“) nebst den Technologietransfer-Leitlinien (vgl. hierzu FIW-Berichte vom 12.05.23 und 31.10.23). Die aktuelle TT-GVO wird am 30. April 2026 auslaufen. Durch die im November 2022 eingeleitete Evaluierung der Verordnung und der Leitlinien sollte mittels einer 2023 durchgeführten Konsultation und eines Workshops den seit Annahme der aktuell gültigen Verordnung im Jahr 2014 eingetretenen Marktentwicklungen Rechnung getragen werden. Ziel der Evaluierung war es, Erkenntnisse über das Funktionieren der TT-GVO und der dazugehörigen Leitlinien zu gewinnen, damit die Kommission entscheiden kann, ob die Vorschriften auslaufen, verlängert oder überarbeitet werden sollten.
Die Europäische Kommission hat am 22. November 2024 die Ergebnisse der Evaluierung der TT-GVO und der dazugehörigen Leitlinien in Form einer Arbeitsunterlage der GD Wettbewerb veröffentlicht. Ebenso hat sie den Abschlussbericht einer beauftragten Begleitstudie und die Zusammenfassung des Workshops veröffentlicht.
Wesentliche Ergebnisse der Evaluierung:
Es wurde festgestellt, dass die TT-GVO und die Leitlinien die wirksame, effiziente und einheitliche Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln auf Technologietransfer-Vereinbarungen weitgehend gewährleistet haben. Die Ziele der Regelwerke sind nach wie vor relevant. Allerdings deutet die Evaluierung darauf hin, dass die gegenwärtigen möglicherweise nicht in allen Bereichen ausreichende Rechtssicherheit bieten. Dies könnte sich auf die Fähigkeit der Unternehmen auswirken, die Vereinbarkeit ihrer Technologietransfer-Vereinbarungen mit Artikel 101 AEUV zu beurteilen.
In einigen Bereichen wurde konkreter Verbesserungsbedarf identifiziert. So haben einige Interessenträger auf praktische Schwierigkeiten bei der Anwendung einer der beiden in der TT-GVO festgelegten Marktanteilsschwellen, nämlich des Schwellenwerts für Technologiemärkte hingewiesen. Weiter wurde vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der TT-GVO auf die Lizenzierung von Daten oder Datenrechten, die in der digitalen Wirtschaft von wachsender Bedeutung sind, auszuweiten oder in den Leitlinien Orientierungshilfen dazu zu geben.
Der in den Leitlinien festgelegte Safe-Harbour-Bereich für Technologiepools habe im Allgemeinen habe gut funktioniert. Einige Rückmeldungen sehen das jedoch kritischer. Teilweise wurde auch der Wunsch geäußert, die Kommission solle Orientierungshilfen für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Verhandlungsgruppen für Lizenzen bereitstellen. Dabei handelt es sich um Gruppen von Technologieanwendern, die gemeinsam Technologielizenzen aushandeln.
Nächste Schritte:
Auf der Grundlage der Evaluierungsergebnisse wird die Kommission nun eine Folgenabschätzung einleiten, um die Optionen für eine Überarbeitung der Vorschriften zu prüfen. Außerdem soll im Dezember 2024 eine neue öffentliche Konsultation gestartet werden.
Hintergrund:
Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Partei einer anderen gestattet, bestimmte gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Geschmacksmuster, Software-Urheberrechte und Knowhow) für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Die TT-GVO und Leitlinien legen fest, unter welchen Umständen solche Vereinbarungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Durch die Evaluierung der Verordnung und der Leitlinien soll den seit Annahme der aktuell gültigen Verordnung im Jahr 2014 eingetretenen Marktentwicklungen Rechnung getragen werden. Der aktuelle Überarbeitungsprozess soll auch dazu beitragen, die im Zusammenhang mit Technologietransfer-Vereinbarungen auftretenden wichtigsten Wettbewerbsfragen und der Durchsetzung des EU-Kartellrechts zu analysieren.