Scroll Top

UK: Parlament verabschiedet das Gesetz zur Regulierung digitaler Märkte (Digital Markets, Competition & Consumers Bill)

UK
CMA
Digital Market Unit
Digitale Märkte
Strategischer Marktstatus (SMS)
Plattformökonomie

DMCCB in der letzten Änderungsfassung:  Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 – Parliamentary Bills – UK Parliament ;   Digital Markets, Competition and Consumers Bill (parliament.uk)

Weiterführende Informationen:

New pro-competition regime for digital markets – GOV.UK

https://www.csis.org/analysis/uk-digital-markets-competition-and-consumers-bill-extraterritorial-regulation-affecting

The Digital Markets, Competition and Consumers Bill – next steps for the new UK digital markets law

Zwei Jahre nach der ersten Ankündigung der Reformen durch die britische Regierung und über ein Jahr nach ihrer Einbringung ins Parlament hat das britische Parlament am 23. Mai 2024 das Gesetz über digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucher (Digital Markets, Competition and Consumer (DMCC) Bill) verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Das DMCC-Gesetz bringt bedeutende Änderungen der Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetze auf den Weg. Es ist der britische Gegenentwurf zum „Digital Markets Act“ (DMA) und sieht weitreichende Reformen des britischen Wettbewerbs- und Verbraucherrechts vor, darunter auch Verpflichtungen für digitale Plattformen mit dem sogenannten „strategischen Marktstatus“ (SMS), einem Eckpfeiler des DMCC.

Das Konzept des SMS ähnelt dem eines „Gatekeeper“ im Rahmen des DMA. Die Digital Markets Unit (DMU) der britischen Wettbewerbsbehörde CMA erhält die Befugnis, Unternehmen als SMS zu benennen, wenn sie über „beträchtliche und gefestigte Marktmacht“ und „eine strategisch wichtige Position“ in Bezug auf digitale Aktivitäten mit Bezug zum Vereinigten Königreich verfügen. Für eine Position von strategischer Bedeutung gehört ein weltweiter Umsatz von mehr als 25 Milliarden Pfund oder ein britischer Umsatz von mehr als 1 Milliarde Pfund (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 19.02.2024 und 29.04.2022).

Die DMU kann SMS eine breite Palette von „Verhaltensanforderungen“ auferlegen. Anders als beim DMA kann die CMA die Bedingungen individuell auf das Unternehmen zuschneiden. Die DMU verfügt nämlich bei ihrer Entscheidung, welche Verpflichtungen den einzelnen Unternehmen auferlegt werden sollen, über einen großen Ermessensspielraum. Dazu kann die Verpflichtung gehören, den Kunden eine größere Auswahl und Transparenz zu bieten, insbesondere in Bezug auf ihre Bewertungssysteme, oder Daten mit Verbrauchern oder Wettbewerbern zu teilen. Allerdings unterliegt jede Verhaltensanforderung der CMA einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die DMU wird auch befugt sein, Unternehmen bei Nichteinhaltung mit Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes zu bebußen und leitende Angestellte persönlich dafür verantwortlich zu machen, dass die Anweisungen der DMU befolgt werden.

SMS-Firmen werden zudem verpflichtet sein, der CMA alle wesentlichen Akquisitionen (mit einem Transaktionswert von mehr als 25 Mio. GBP) zu melden, die dazu führen, dass sie einen „qualifizierten Status“ an einem Unternehmen in UK erhalten (bei Überschreiten der Schwellenwerte von 15 %, 25 % oder 50 % der Anteile/Stimmrechte).

Unternehmen mit SMS-Status können auch Gegenstand von sog. „pro-competition interventions (PCIs)“ – „pro-wettbewerblichen Eingriffen“ – werden, wenn die DMU der Ansicht ist, dass diese notwendig sind, um die „Grundursachen“ der Marktmacht zu beseitigen. Dies kann bis zur Erzwingung einer strukturellen oder operativen Trennung der verschiedenen Geschäftsbereiche der Unternehmen führen.

Das DMCC geht in seinem verbraucherrechtlichen Ansatz noch weiter als der DMA. So finden sich dort zahlreiche Bestimmungen über die Durchsetzung von Verbraucherrechten, das Verbot von Abo-Fallen, Fake Reviews und die Preisgestaltungstaktik des „Drip Pricing“ (vgl. dazu etwa:  Competition and consumer law reform: the Digital Markets, Competition & Consumers Bill is passed by UK Parliament – Bird & Bird ).

Die CMA konsultiert aktuell auch über einen  Entwurf für Leitlinien zu ihren neuen Befugnissen und zu den Anforderungen an die Fusionsmeldung für Unternehmen mit SMS-Status. Sie bittet um Stellungnahmen bis zum 12.  Juli 2024 ( Consultation on new digital markets competition guidance |cma.gov.uk ).

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.