Rede
Wettbewerbskommissarin
Margrethe Vestager
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik
Befristeter Krisenrahmen
Inflation Reduction Act
Link zu den Reden:
Am 25. Januar 2023 hielt die Wettbewerbskommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager eine Rede beim State aid High Level Forum der Mitgliedstaaten. Eine ihrer Kernbotschaften war, dass eine Lockerung der Beihilferegeln zur Förderung des industriellen Wettbewerbs in der EU als Reaktion auf den Inflation Reduction Act der USA wird nicht funktionieren werde. So werde nicht funktionieren, staatliche Beihilfen ganz allgemein als Schlüsselinstrument zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen. Beihilfen seien bislang nur dafür genutzt worden, um im öffentlichen Interesse Lücken der Finanzierung durch den Privatsektor zu schließen. Ein „Aufweichen“ gereiche zum Schaden der Steuerzahler führe zu einem zwangsweisen Subventionswettlauf auch im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander. Dies würde einen „tiefen Keil“ zwischen die Mitgliedstaaten treiben. Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit hinge aber von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ab.
Die EU arbeite an einem neuen Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen, der auf 2 Säulen beruht: Erstens solle die Berechnung des Beihilfebetrags einfacher und die Genehmigung schneller erfolgen. Zusätzlich zu der kürzlich erfolgten Überarbeitung und Vereinfachung der bestehenden Vorschriften für staatliche Beihilfen schlug sie vor, den Anwendungsbereich der bestehenden vereinfachten Bestimmungen auf alle Technologien für erneuerbare Energien auszuweiten. Zweitens sollen neue Möglichkeiten für Investitionsbeihilfen gegen Standortverlagerungen für produktive Investitionen in strategischen Sektoren für den grünen Übergang eingeführt werden. Vestager erläuterte hierzu, dass sie plane, spezielle Bestimmungen zur Unterstützung neuer Investitionen in Produktionsanlagen vorzusehen, auch in Form von Steuervergünstigungen. Diese neuen Bestimmungen sollten das Risiko minimieren, dass Investitionen in unfairer Weise in Drittländer außerhalb Europas verlagert werden. Sie sollten zeitlich begrenzt auf die Sektoren ausgerichtet sein, in denen ein solches Risiko tatsächlich besteht und in Bezug auf die Höhe der Beihilfen verhältnismäßig sein.
Diese Pläne waren schon zuvor in dem Brief von Vestager an die Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedstaaten angekündigt worden (vgl. FIW-Bericht vom 30.01.23).
Vestager kündigte zudem an, die Mitgliedstaaten bald zu einem konkreten Vorschlag für einen geänderten Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen konsultieren zu wollen. Sie sprach davon, das starke europäische Modell der sozialen Marktwirtschaft verteidigen und die Grundlagen, die Europa wettbewerbsfähig machen, verteidigen zu wollen. Dazu gehörten auch die Vollendung des Binnenmarkt, der Abbau von Schranken und Regulierungsaufwand und die Durchsetzung der bestehenden Regeln. Sie sagte, dass das „ungenutzte Potenzial des Binnenmarktes“ viel mehr bringen könne „als das, was staatliche Beihilfen jemals leisten können“. So könne sich die Beseitigung von Hindernissen auf der Ebene der Mitgliedstaaten für den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen allein bis Ende 2029 auf 713 Milliarden Euro belaufen.
Auch in einer zweiten Rede am selben Tag beim Cleantech for Europe Summit wiederholet Vestager die von ihr erkannte Notwendigkeit, in einigen Sektoren, die „für den grünen Übergang von strategischer Bedeutung sind und von hohen, schwankenden und unvorhersehbaren Energiepreisen sowie von umfangreichen Subventionen in Drittländern betroffen sind“ gezieltere, schnellere und zeitlich limitierte Beihilfen zu erlauben. Für kurzfristige Lösungen zur Überbrückung von Finanzierungslücken in diesen Bereichen werde die EU-Kommission zudem noch 2023 einen Souveränitätsfonds vorschlagen.
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Am 25. Januar 2023 hielt die Wettbewerbskommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager eine Rede beim State aid High Level Forum der Mitgliedstaaten. Eine ihrer Kernbotschaften war, dass eine Lockerung der Beihilferegeln zur Förderung des industriellen Wettbewerbs in der EU als Reaktion auf den Inflation Reduction Act der USA wird nicht funktionieren werde. So werde nicht funktionieren, staatliche Beihilfen ganz allgemein als Schlüsselinstrument zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen. Beihilfen seien bislang nur dafür genutzt worden, um im öffentlichen Interesse Lücken der Finanzierung durch den Privatsektor zu schließen. Ein „Aufweichen“ gereiche zum Schaden der Steuerzahler führe zu einem zwangsweisen Subventionswettlauf auch im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander. Dies würde einen „tiefen Keil“ zwischen die Mitgliedstaaten treiben. Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit hinge aber von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ab.
Die EU arbeite an einem neuen Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen, der auf 2 Säulen beruht: Erstens solle die Berechnung des Beihilfebetrags einfacher und die Genehmigung schneller erfolgen. Zusätzlich zu der kürzlich erfolgten Überarbeitung und Vereinfachung der bestehenden Vorschriften für staatliche Beihilfen schlug sie vor, den Anwendungsbereich der bestehenden vereinfachten Bestimmungen auf alle Technologien für erneuerbare Energien auszuweiten. Zweitens sollen neue Möglichkeiten für Investitionsbeihilfen gegen Standortverlagerungen für produktive Investitionen in strategischen Sektoren für den grünen Übergang eingeführt werden. Vestager erläuterte hierzu, dass sie plane, spezielle Bestimmungen zur Unterstützung neuer Investitionen in Produktionsanlagen vorzusehen, auch in Form von Steuervergünstigungen. Diese neuen Bestimmungen sollten das Risiko minimieren, dass Investitionen in unfairer Weise in Drittländer außerhalb Europas verlagert werden. Sie sollten zeitlich begrenzt auf die Sektoren ausgerichtet sein, in denen ein solches Risiko tatsächlich besteht und in Bezug auf die Höhe der Beihilfen verhältnismäßig sein.
Diese Pläne waren schon zuvor in dem Brief von Vestager an die Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedstaaten angekündigt worden (vgl. FIW-Bericht vom 30.01.23).
Vestager kündigte zudem an, die Mitgliedstaaten bald zu einem konkreten Vorschlag für einen geänderten Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen konsultieren zu wollen. Sie sprach davon, das starke europäische Modell der sozialen Marktwirtschaft verteidigen und die Grundlagen, die Europa wettbewerbsfähig machen, verteidigen zu wollen. Dazu gehörten auch die Vollendung des Binnenmarkt, der Abbau von Schranken und Regulierungsaufwand und die Durchsetzung der bestehenden Regeln. Sie sagte, dass das „ungenutzte Potenzial des Binnenmarktes“ viel mehr bringen könne „als das, was staatliche Beihilfen jemals leisten können“. So könne sich die Beseitigung von Hindernissen auf der Ebene der Mitgliedstaaten für den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen allein bis Ende 2029 auf 713 Milliarden Euro belaufen.
Auch in einer zweiten Rede am selben Tag beim Cleantech for Europe Summit wiederholet Vestager die von ihr erkannte Notwendigkeit, in einigen Sektoren, die „für den grünen Übergang von strategischer Bedeutung sind und von hohen, schwankenden und unvorhersehbaren Energiepreisen sowie von umfangreichen Subventionen in Drittländern betroffen sind“ gezieltere, schnellere und zeitlich limitierte Beihilfen zu erlauben. Für kurzfristige Lösungen zur Überbrückung von Finanzierungslücken in diesen Bereichen werde die EU-Kommission zudem noch 2023 einen Souveränitätsfonds vorschlagen.