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Berichtsentwurf (06.02.20): https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/ECON/PR/2020/02-17/1196710DE.pdf

Alle Änderungsanträge: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ECON-AM-645100_DE.pdf

Befassung im Plenum: https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2019/2131(INI)

Am 18.02.2020 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) einen Entwurf zum Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik 2019 mit 28 Stimmen dafür zu 5 Stimmen dagegen und 18 Enthaltungen angenommen. Zuvor wurden am 23.01.2020 verschiedene Änderungsanträge der Ausschussmitglieder geprüft. In den 335 Änderungsanträgen fordern die Parlamentarier fast geschlossen strenge Maßnahmen, die einen fairen europäischen Wettbewerb ermöglichen und gewährleisten sollen. Der am 18.02.2020 angenommene Entwurf entscheidet sich in seinen konkreten Forderungen nicht von einem früheren Entwurf des Jahresberichtes vom 26.11.2019. Dem neuen Entwurf wurde lediglich eine Begründung der Forderungen beigefügt. Das Plenum des europäischen Parlaments wird sich am 9.03.2020 mit dem Jahresbericht zu Wettbewerbspolitik befassen.

Insgesamt sollen die Forderungen des ECON der Europäischen Kommission Anreize für die Überarbeitung des Wettbewerbsrechts geben. Wettbewerbspolitik soll ein Instrument für die Bewältigung aktueller Herausforderungen der Europäischen Union darstellen. Damit Wettbewerbspolitik dieser Aufgabe vollumfänglich gerecht werden kann, müsste sie an neue Entwicklungen angepasst werden. Konkret werden folgende Umstände im Berichtsentwurf problematisiert, zu deren Lösung Wettbewerbsrecht beitragen soll:

  • Die Europäische Wirtschaft müsse Maßnahmen ergreifen, um auf einem globalisierten Markt weiterhin wettbewerbsfähig zu sein. Der Bericht fordert zu einer Überwachung nicht-europäischer Direktinvestitionen, Anpassung der Beihilfenkontrolle, Lockerung der Fusionskontrolle und einer Überarbeitung der relevanten Marktdefinition („um zu einer langfristigen Vision zu gelangen, bei der die globale Dimension und potenzielle künftige Wettbewerber berücksichtigt werden“) auf. Dabei dürfe jedoch der innereuropäische Wettbewerb nicht gefährdet werden.

  • Der Entwurf verlangt eine entsprechende Anpassung der Wettbewerbspolitik an das digitale Zeitalter. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die Kartellvorschriften zu überprüfen und die kartellrechtliche Aufsicht zu verschärfen und dabei den „Auswirkungen der Markt- und Netzmacht im Zusammenhang mit personenbezogenen und finanziellen Daten“ Rechnung zu tragen. Er schlägt vor, dass jeder Zusammenschluss auf dem Markt für diese Daten unabhängig vom Erreichen eines bestimmten Schwellenwerts einer vorherigen Überprüfung unterzogen werden sollte. Übernahmen von Start-ups durch marktbeherrschende Unternehmen (sog. Killer Acquisitions“ könnten die Innovation zum Erliegen bringen. Für diese Fälle sollte eine Beweislastumkehr eingeführt werden.

  • Der Klimawandel sei nach wie vor eine der drängendsten Herausforderungen der europäischen Union. Um beschlossene Zielrichtungen wie das Pariser Abkommen zu erfüllen, müsse Wettbewerbspolitik in den einschlägigen Bereichen, wie beispielsweise bei der Regulierung staatlicher Beihilfen, angepasst werden.

Die Europäische Wirtschaft müsse Maßnahmen ergreifen, um auf einem globalisierten Markt weiterhin wettbewerbsfähig zu sein. Der Bericht fordert zu einer Überwachung nicht-europäischer Direktinvestitionen, Anpassung der Beihilfenkontrolle, Lockerung der Fusionskontrolle und einer Überarbeitung der relevanten Marktdefinition („um zu einer langfristigen Vision zu gelangen, bei der die globale Dimension und potenzielle künftige Wettbewerber berücksichtigt werden“) auf. Dabei dürfe jedoch der innereuropäische Wettbewerb nicht gefährdet werden.

Der Entwurf verlangt eine entsprechende Anpassung der Wettbewerbspolitik an das digitale Zeitalter. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die Kartellvorschriften zu überprüfen und die kartellrechtliche Aufsicht zu verschärfen und dabei den „Auswirkungen der Markt- und Netzmacht im Zusammenhang mit personenbezogenen und finanziellen Daten“ Rechnung zu tragen. Er schlägt vor, dass jeder Zusammenschluss auf dem Markt für diese Daten unabhängig vom Erreichen eines bestimmten Schwellenwerts einer vorherigen Überprüfung unterzogen werden sollte. Übernahmen von Start-ups durch marktbeherrschende Unternehmen (sog. Killer Acquisitions“ könnten die Innovation zum Erliegen bringen. Für diese Fälle sollte eine Beweislastumkehr eingeführt werden.

Der Klimawandel sei nach wie vor eine der drängendsten Herausforderungen der europäischen Union. Um beschlossene Zielrichtungen wie das Pariser Abkommen zu erfüllen, müsse Wettbewerbspolitik in den einschlägigen Bereichen, wie beispielsweise bei der Regulierung staatlicher Beihilfen, angepasst werden.

Bemerkenswert ist außerdem, dass der ECON Bezug auf einen Brief der Wirtschaftsminister Deutschlands, Frankreichs, Polens und Italiens vom 4.02.2020 an Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nimmt. Der Bericht greift die Forderung der Minister nach einer gelockerten Fusionskontrolle auf und regt eine Förderung sog. „Europäischer Champions“ in Schlüsselsektoren wie Umwelt, künstliche Intelligenz oder urbane Mobilität an.

Zwar hat der Jahresbericht keine bindende Wirkung, wird daher mutmaßlich die Kommission nur sehr eingeschränkt beeinflussen, jedoch verdeutlicht der Entwurf vom 18.02.2020, wie ein Teil des Parlaments die Wettbewerbspolitikwahrnehmen: Als Teil einer größeren Regulierungsstrategie.

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