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EU-Kommission
Digitalisierung
Wettbewerbspolitik

Anlässlich des Treffens der Finanzminister der G7-Staaten vom 17. bis 18. Juli 2019 haben die Wettbewerbsbehörden der G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA) zusammen mit der EU-Kommission eine gemeinsame Erklärung zum Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft veröffentlicht. Die Behörden kommen dabei zu dem Schluss, dass das bestehende Wettbewerbsrecht grundsätzlich flexibel genug ist, um die sich in der digitalen Ära stellenden Herausforderungen zu bewältigen.

Wesentlicher Inhalt der Erklärung:

  • Die Wettbewerbsbehörden weisen zunächst auf die hohe Bedeutung der Digitalwirtschaft für Innovation und wirtschaftliches Wachstum hin. Die Vorteile, die die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft dem Verbraucher bringen, und die wirtschaftlichen Innovationen spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Auswirkungen der Digitalwirtschaft auf den Wettbewerb. Die positiven Potentiale der Digitalwirtschaft können am besten erreicht werden, wenn digitale Märkte wettbewerblich organisiert bleiben. Entsprechend spielt eine strenge Wettbewerbsrechtsdurchsetzung eine entscheidende Rolle dabei, das Vertrauen in die digitalen Märkte zu sichern und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die digitale Wirtschaft weiterhin zu wirtschaftlicher Dynamik, wettbewerblichen Märkten, Vorteilen für die Verbraucher und Innovationsanreizen beiträgt.
  • Die Behörden weisen darauf hin, dass die digitale Wirtschaft die Wettbewerbsbehörden auch vor viele Herausforderungen stellt. Beispielsweise können die schnelle Marktentwicklung, die Vielseitigkeit der Märkte und die Tatsache, dass viele Leistungen ohne monetäres Entgelt erbracht werden, die bisherige Marktdefinition, die Marktmachtbewertung und die Analyse der Wettbewerbseffekte erschweren. Andere Fragen betreffen z. B. die Beurteilung von Netzwerkeffekten oder die Existenz möglicher Markteintrittsschranken durch die Ansammlung großer Datenmengen durch Plattformen.
  • Die Behörden betonen jedoch, dass das Wettbewerbsrecht ausreichend flexibel ist, um mit diesen Fragen umzugehen. So seien viele Merkmale digitaler Märkte, einschließlich des Vorhandenseins von Plattformen, Netzwerkeffekten oder Angeboten ohne monetären Gegenwert nicht neu und von den Behörden auch bei der Prüfung anderer Märkte im Rahmen des bislang bestehenden Wettbewerbsrechts behandelt worden.
  • Eine zielgerichtete und verhältnismäßige Regulierung könne die Wettbewerbsvorschriften ergänzen und zur Lösung von Problemen geeignet sein, die über das Wettbewerbsrecht hinausgehen. Gesetzliche Bestimmungen können andererseits aber auch wettbewerbsschädigend wirken, etwa durch eine damit verbundene Erhöhung von Markteintrittsbarrieren oder die Stärkung bereits etablierter Unternehmen. Deshalb sollten die Gesetzgeber geplante oder bereits existierende Regeln und Gesetze stetig daraufhin prüfen, ob sie den Wettbewerb in digitalen Märkten unnötig einschränken.
  • Die Wettbewerbsbehörden betonen, dass aufgrund des globalen Charakters der digitalen Wirtschaft die internationale Kooperation der Behörden und Gesetzgeber und die Konvergenz in der Anwendung des Wettbewerbsrechts in diesem Bereich besonders bedeutsam ist.
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