EU: Amtsantritt der Kommission
Amtsantritt der Kommission von der Leyen II – Europäische Kommission
Rede von der Leyen: Rede der Präsidentin bei der Plenartagung des Europäischen P
Ratspressemitteilung: Rats-Pressemitteilung zur Ernennung der Kommission
Am 1. Dezember 2024 hat die Kommission 2024-2029 ihr Amt angetreten. Das Kollegium besteht aus 27 Mitgliedern: Präsidentin, fünf Exekutiv-Vizepräsidenten und 20 Kommissionsmitgliedern sowie Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin für auswärtige Angelegenheiten der Europäischen Union. Das neue Kollegium war am 27. November 2024 vom Europäischen Parlament gewählt und anschließend vom Europäischen Rat im schriftlichen Verfahren ernannt worden. Am selben Tag hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen einen Ausblick auf die Amtszeit 2024 bis 2029 gegeben. Darin nannte sie einige konkrete Initiativen, die in den ersten 100 Tagen des Mandats auf den Weg gebracht werden sollen, wozu der Clean Industrial Deal (Federführung: Teresa Ribera Rodríguez) und ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung gehören.
Ribera Rodríguez, Vizepräsidentin der Kommission „für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang“ („Executive Vice President for Clean, Just and Competitive Transition“) hatte bereits zuvor die Prioritäten für die neue Amtszeit mitgeteilt. Die Prioritäten in der Wettbewerbspolitik belaufen sich ihren Antworten in Vorbereitung auf die Anhörung zufolge auf Folgende (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 25.11.24 und 29.10.24):
- Erstens sollen die Prozesse deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu gehören die Vereinfachung der Bedingungen für die Genehmigung von staatlichen Beihilfen und die Verkürzung von Kartelluntersuchungen.
- Zweitens soll die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts gestärkt und gezielter eingesetzt werden. Maßnahmen sollten sich in erster Linie auf die wettbewerbsverzerrendsten Beihilfemaßnahmen oder Geschäftspraktiken konzentrieren. Im Gegenzug will Ribera den Bürokratieaufwand im Falle unproblematischer staatlicher Beihilfen senken und die wettbewerbsfördernde Kooperation zwischen Unternehmen erleichtern.
- Drittens soll die Wettbewerbspolitik noch besser auf die Prioritäten der EU abgestimmt werden. Dazu gehören der Clean Industrial Deal für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft und die Vertiefung des Binnenmarktes. Wichtig in dem Zusammenhang ist auch die Förderung von Investitionen durch eine effiziente Kombination privater, europäischer und nationaler Finanzmittel.