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INTA: DRAFT REPORT on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on foreign subsidies distorting the internal market (europa.eu)

ECON: PA_Legam (europa.eu)

IMCO: PA_Legam (europa.eu)

Anfang Januar sind die Berichts- und Stellungnahmeentwürfe des federführenden internationalen Handelsausschusses (INTA) und des jeweils mit Einzelzuständigkeiten betrauten Wirtschaftsausschusses (ECON) und Binnenmarktausschusses (IMCO) zu dem Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission zu drittstaatlichen wettbewerbsverzerrenden Subventionen vom 5. Mai 2021 veröffentlicht worden. (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 12.05.22, 27.05.21 und 16.09.21). 

INTA-Berichtsentwurf:

Der Berichterstatter des INTA, Christophe Hansen, MdEP, hat in seinem Berichtsentwurf einige Änderungsvorschläge zum Text des Kommissionsvorschlags vorgelegt. Insgesamt befürwortet er den Vorschlag, um die für ausländische wettbewerbsverzerrende Subventionen bestehende Regelungslücke in der EU zu schließen.

  • Angesichts der begrenzten Ressourcen und Kapazitäten der EU-Kommission hat der Berichterstatter die von der Kommission vorgeschlagenen Schwellenwerte für die notifizierungspflichtigen Instrumente beibehalten, um die Durchsetzung der Verordnung nicht zu gefährden. Er ist der Ansicht, dass die derzeitigen hohen Schwellenwerte vernünftige Werte darstellen, die es erlauben, eine beträchtliche Anzahl von Fällen zu erfassen und der Kommission gleichwohl die Möglichkeit zu geben, Prioritäten zu setzen und von Amts wegen Untersuchungen einzuleiten.
  • Im Berichtsentwurf wird vorgeschlagen, den Zugang von Interessengruppen und Mitgliedstaaten zu erleichtern, damit sie sich mit Informationen an die Kommission wenden können, die zur Einleitung einer Untersuchung führen könnten.
  • Darüber hinaus hat der Berichterstatter der Kommission die Möglichkeit eingeräumt, im Lichte der Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung die Überarbeitung bestimmter Schwellenwerte vorzuschlagen. Die Anwendung der Verordnung soll bereits nach drei Jahren evaluiert werden.
  • Besondere Aufmerksamkeit soll der Einführung niedrigerer sektorspezifischer Schwellenwerte in aufstrebenden Industrien von strategischem Wert gewidmet werden, wenn die mit Hilfe dieses Instruments gesammelten Daten zeigen, dass ausländische Subventionen den Erwerb in diesen Sektoren häufiger verzerren.
  • Der privilegierte Zugang eines Unternehmens zu seinem (ausländischen) Heimatmarkt, z. B. durch Maßnahmen, die besonderen oder ausschließlichen Rechten entsprechen (etwa Monopolstellung) und nicht angemessen vergütet werden, könnte ebenfalls als finanzielle Zuwendung angesehen werden.
  • Darüber hinaus sollen auch künftige Subventionen notifizierungspflichtig sein, die innerhalb eines Jahres nach dem Zusammenschluss wirksam werden. Dasselbe soll für künftige Subventionen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens innerhalb eines Jahres nach Einreichung des Angebots oder des Antrags auf Teilnahme an der öffentlichen Ausschreibung gelten.
  • Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sollen die Prüffristen für die erste und die eingehende Prüfung verkürzt werden. Ein Unterauftragnehmer oder Lieferant wird als „wichtig“ eingestuft, wenn der wirtschaftliche Anteil seines jeweiligen Beitrags 20 % des geschätzten Auftragswerts übersteigt.
  • Der Berichterstatter schlägt ebenfalls Leitlinien vor, um die Rechtssicherheit für die Beteiligten zu verbessern. Bei der Abwägungsprüfung sollen auch die Vereinbarkeit mit den Zielen der öffentlichen Ordnung sowie alle positiven externen Effekte berücksichtigt werden.
  • Es soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen ein Drittland über eine entsprechende Subventionskontrolle wie in der EU verfügt, ausländische Subventionen, die von solchen Ländern gewährt werden, als nicht verzerrend angesehen werden. Zum anderen schlägt der Berichterstatter eine Vorabanmeldung vor, um zu klären, ob die formalen Voraussetzungen für eine Anmeldung im Falle von Zusammenschlüssen erfüllt sind.
  • Der Berichtsentwurf führt auch eine Regelung ein, nach der die EU-Kommission die Möglichkeit erhalten soll, im Namen der Union in einen Dialog mit Drittländern einzutreten, wenn anhaltende und systematische wettbewerbsverzerrende Subventionsregelungen in einem Drittland aufgedeckt werden. 

ECON-Stellungnahmeentwurf:

Auch die Verfasserin der Stellungnahme im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON), Stéphanie Yon-Courtin, MdEP (Renew), begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission. Insbesondere schlägt sie vor:

  • Die Definition einer Drittstaatssubvention sollte auf jede staatliche Unterstützung ausgeweitet werden, die den Binnenmarkt beeinträchtigen könnte, wie z. B. ein privilegierter Zugang zum Markt des Drittstaates, der zu Wettbewerbsvorteilen führen.
  • Yon-Courtin unterstreicht einige wichtige strategische Sektoren, denen die Kommission besondere Aufmerksamkeit widmen sollte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ex-officio-Instrument. Auch bei der Frage, ob eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, sollen strategische Sektoren besonders in den Blick genommen werden.
  • Hinsichtlich des Abwägungstests schlägt der Stellungnahmenentwurf vor, die Bewertung positiver Auswirkungen an den Beitrag wettbewerbsverzerrender Subventionen zur Erreichung der Ziele bereits bestehender EU-Politiken zu knüpfen.
  • Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass die Kommission die Schwellenwerte grundsätzlich auf einem angemessenen Niveau festgelegt hat, schlägt jedoch vor, eine Überprüfungsklausel hinzuzufügen, um eine gezielte Überprüfung der Verordnung nach einem Jahr zu gewährleisten, falls dies erforderlich ist.  Lediglich für das Instrument zum Öffentlichen Auftragswesen wird eine eingeschränkte Absenkung des Schwellenwertes vorgeschlagen. Sie modifiziert auch die Bedeutung von Aufträgen an Unterauftragnehmer und Lieferanten und schlägt eine Verkürzung der Prüffristen vor.
  • Yon-Courtin schlägt vor, einen Meldemechanismus einzurichten, damit die Mitgliedstaaten und betroffene EU-Unternehmen die Möglichkeit haben, die Kommission über eine potenziell wettbewerbsverzerrende ausländische Subvention zu informieren. Daneben schlägt sie vor, einen Notifizierungsmechanismus zur Benachrichtigung der Mitgliedstaaten vor. 

IMCO-Stellungnahmeentwurf:

Für den Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss (IMCO) hat Berichterstatter Christian Doleschal, MdEP (EPP), ebenfalls seinen Entwurf vorgelegt. Zu den wesentlichen Änderungsvorschlägen von Doleschal zählen die folgenden:

  • Ausländische Subventionen aus einem Drittland, das über einen Subventionskontrollmechanismus verfügt, der dem der EU gleichwertig ist, sollten als nicht wettbewerbsverzerrend angesehen werden können.
  • Doleschal sieht eine Klarstellung vor, dass zu den „ungerechtfertigt günstigen Angeboten“ auch „ungewöhnlich niedrige Angebote“ im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens gehören.
  • Die vorgesehenen Verpflichtungen und Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der Verzerrungen werden erweitert, u. a. durch die Möglichkeit des vorübergehenden Ausschlusses von künftigen Vergabeverfahren.
  • Die Einführung einer Überprüfungsklausel für die vorgeschlagenen Schwellenwerte für das Instrument zum Öffentlichen Auftragswesen wird vorgeschlagen.
  • Doleschal modifiziert auch die Bedeutung von Aufträgen an Unterauftragnehmer und Lieferanten und schlägt eine Verkürzung der Prüffristen vor.

Weitere Schritte:

Die Abgeordneten der verschiedenen Ausschüsse können nun ihre Änderungsvorschläge zu den Berichts- und Stellungnahmeentwürfen einreichen. Die Abstimmung im Plenum ist für Mai 2022 geplant.

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