EU: Evaluierung der KfZ-GVO und Ankündigung einer Konsultation
Kommission
Gruppenfreistellungsverordnung
Kfz-Sektor
Review of the Motor Vehicle Block Exemption Regulation – European Commission (europa.eu)
Die EU-Kommission hatte im April 2023 die pauschale Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (KfZ-GVO) bis zum 31. Mai 2028 sowie gezielte Änderungen der ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor beschlossen. Diese Verlängerung sollte der Kommission mehr Zeit geben, die sich abzeichnenden Veränderungen im KfZ-Sektor zu evaluieren.
Bis zum 24. Juni 2024 hat die EU-Kommission jetzt einen ersten Evaluierungsaufruf in Form einer Konsultation durchgeführt. Die KfZ-GVO betrifft Vereinbarungen über den Verkauf von Neufahrzeugen, Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsdienstleistungen. Sie regelt Kategorien bestimmter vertikaler Vereinbarungen und aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen im Automobilsektor und befreit sie vom Kartellverbot gemäß Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), sofern sie Effizienzsteigerungen aufweisen und den Verbrauchern Vorteile bieten. Den letzten Evaluierungsbericht veröffentlichte die Kommission im Mai 2021.
Ziel der Evaluierung ist es, die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert der Verordnung angesichts der aktuellen Wettbewerbssituation im Automobilsektor zu überprüfen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Auswirkungen der Digitalisierung und neuen Mobilitätsmustern auf den Markt.
Die Evaluierung wird zeigen, ob die Anpassungen bezüglich der von Fahrzeugsensoren generierten Daten weiterhin eine wesentliche Rolle für Reparatur- und Wartungsdienste spielen und daher die damit einhergehenden wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen eine derartige Gruppenfreistellungsverordnung nach wie vor rechtfertigen. Die Evaluierung umfasst mehrere Schritte, darunter eine Phase der Faktensammlung, eine sektorspezifische Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle und eine öffentliche Konsultation im letzten Quartal 2024. Zusätzlich werden nationale Wettbewerbsbehörden um Feedback gebeten. Die Kommission wird alle gesammelten Erkenntnisse und Rückmeldungen berücksichtigen, um festzustellen, ob die KfZ-GVO weiterhin zweckdienlich ist. Nach Abschluss der Evaluierung plant die Kommission, im Jahr 2026 eine Folgenabschätzung durchzuführen, um die zukünftigen politischen Optionen für die KfZ-GVO auszuloten.