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Pressemitteilungen von EU-Kommission, Europäischem Parlament und Rat: Subventionen aus Drittstaaten (europa.eu) 

Agreement on foreign subsidies: ensuring equal competition in the EU | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu) 

Den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen: vorläufige politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament – Consilium (europa.eu) 

Am Abend des 30. Juni 2022 haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat im Trilog eine vorläufige Einigung zum „Foreign Subsidies Instrument“ (Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen) getroffen. Nachdem zunächst das Parlament und der Rat ihre jeweiligen Verhandlungsmandate festgelegt hatten, war der Trilog am 5. Mai 2022, ein Jahr nach Vorlage des Kommissionsentwurfes, gestartet (vgl. FIW-Bericht vom 09.05.22) und insbesondere auf Druck der französischen EU-Ratspräsidentschaft schnell vorangetrieben worden. Die Trilogeinigung erfolgte nur wenige Stunden vor Ende der französischen Präsidentschaft. Der konsolidierte Text der neuen Verordnung liegt bislang noch nicht vor. 

  • Bekannt wurde bereits, dass sich Rat und Parlament hinsichtlich der Schwellenwerte für die Anwendung der beiden meldebasierten Prüfinstrumente auf die ursprünglichen Kommissionsvorschläge geeinigt haben, nachdem das Parlament eine Absenkung der Werte vorgeschlagen hatte und der Rat eine Erhöhung. Nach der Verordnung müssen Unternehmen demnach künftig immer dann von Drittstaaten erhaltene finanzielle Zuwendungen melden, wenn sie an einer Auftragsvergabe mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR teilnehmen und das Angebot eine drittstaatliche finanzielle Zuwendung von mindestens 4 Mio. EUR pro Drittland umfasst, oder im Falle von Zusammenschlussvorhaben, bei denen der Umsatz des erworbenen Unternehmens, eines erwerbenden Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens in der EU mindestens 500 Mio. EUR beträgt und das Rechtsgeschäft eine drittstaatliche finanzielle Zuwendung von mindestens 50 Mio. EUR beinhaltet. 
  • Hinsichtlich der streitig verhandelten Frage, wie lange die Kommission auch rückwirkend Subventionen untersuchen kann, einigten sich die Parteien darauf, dass die Kommission befugt sein wird, Subventionen zu prüfen, die bis zu fünf Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung gewährt wurden und nach ihrem Inkrafttreten Verzerrungen im Binnenmarkt verursachen. 
  • Die Prüffristen in Vergabeverfahren wurden im Vergleich zum Kommissionsentwurf gekürzt. 
  • Für die Umsetzung der Verordnung wird ausschließlich die Kommission zuständig sein; die Mitgliedstaaten sollen jedoch regelmäßig unterrichtet und im Wege eines Beratungsverfahrens in die im Rahmen der Verordnung gefassten Beschlüsse eingebunden werden. Mitgliedstaaten und Unternehmen können die Kommission über potenziell wettbewerbsschädigende Drittstaatssubventionen informieren. Unternehmen sollen auch die Möglichkeit erhalten, die Kommission dazu zu konsultieren, ob sie eine Subvention melden müssen oder nicht. Mit Drittstaaten soll ein „Drittstaatendialog“ zu den in der Verordnung adressierten Themen eingerichtet werden. 

Nächste Schritte: 

Die im Trilog gefundene Einigung muss nun noch offiziell vom federführenden Handelsausschuss (INTA) und vom Plenum im Europäischen Parlament sowie vom Ausschuss der Ständigen Vertreter und dem Ministerrat angenommen werden, bevor die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann und 20 Tage später in Kraft tritt. Danach beginnt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, bevor die Regelungen Wirkung entfalten. Die Anmeldepflicht für Unternehmen beginnt neun Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.

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