Kommission
Beihilfenrecht
Befristeter Rahmen
Ukraine
Zuletzt genehmigte (zweite) Maßnahme:
Am 4. Mai 2022 hat die EU-Kommission grünes Licht für einen Teil des am 8. April 2022 angekündigten umfassenden Maßnahmenpakets (Schutzschild) der Bundesregierung mit einem Budget von rund 11 Mrd. EUR zur Unterstützung von Unternehmen aller Wirtschaftszweige gegeben. Das deutsche Schutzschild kündigt fünf Maßnahmen an:
1. KfW-Kreditprogramm
Geplant ist ein KfW- Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eines für Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro sowie eines für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
2. Bürgschaftsprogramme (Programme bei Bürgschaftsbanken und Großbürgschaftsprogramm des Bundes)
3. Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise
Dies ist als direkter Zuschuss für Unternehmen ausgestaltet, die besonders von den steigenden Energiepreisen belastet sind, ausgestaltet wie im Befristeten Krisenrahmen vorgegeben. Es wird drei Förderstufen geben:
1) 30% der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. € erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
2) Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. € erhalten Unternehmen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
3) Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. € erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
4. Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen
5. Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu EUR 100 Mrd. vorgesehen.
Von diesen fünf angekündigten Maßnahmen sind allerdings nur die ersten beiden (1 und 2) durch den Beschluss der Kommission vom 4.5.22genehmigt worden. Für die Maßnahmen 3 bis 5 liegt noch keine Genehmigung vor. Hinzu kommt, dass alle Maßnahmen erst dann genutzt werden können, wenn der Bundeshaushalt dafür den Rahmen bereitstellt.
Die Genehmigung der EU-Kommission beruht auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen, in dem die Kommission gemäß Art. 107 Abs. 3 b anerkennt, dass das Wirtschaftsleben der gesamten EU beträchtlich gestört ist (vgl. dazu FIW-Bericht vom 28.03.22). Danach können Beihilfen in Form von Kreditbürgschaften („Garantieregelung“) und zinsvergünstigten Darlehen („Regelung für zinsvergünstigte Darlehen“) bis zum 31.12.2022 gewährt werden, um die Liquidität der Unternehmen zu unterstützen. Unterstützt werden können Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen mit Ausnahme der Finanzbranche, sofern sie von der derzeitigen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind.
Zuerst genehmigte Maßnahme:
Zuvor hatte die EU-Kommission am 19. April 2022 bereits eine erste deutsche Maßnahme genehmigt. Diese bezieht sich auf die „BRK-Kleibeihilfen-2022“ (Beihilfen bis 400.000 Euro pro Unternehmen). Im Rahmen dieser Unterstützungsmaßnahme können bis zu 20 Mrd. EUR für die Unterstützung von Unternehmen bereitgestellt werden.
Der Befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission vor Ablauf dieser Frist prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.