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EU
Kommission
Wettbewerbsbericht 2015

Die EU-Kommission hat am 15. Juni 2016 ihren jährlichen Wettbewerbsbericht veröffentlicht (für das Jahr 2015). Der Bericht, der sich an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen richtet, ist nur 23 Seiten lang. Daneben hat die Kommission aber auch ein Arbeitspapier (in englischer Sprache) verfasst, in dem die Generaldirektion Wettbewerb einen umfassenderen Überblick über ihre Tätigkeit im Jahr 2015 ermöglicht. Demnach genehmigte die Kommission im Jahr 2015 318 Fusionen, davon 20 mit Zusagen und erließ Beschlüsse in sieben Kartell-/Missbrauchsverfahren. 2015 erließ die Kommission ebenfalls 17 Rückforderungsentscheidungen über 6,1 Milliarden EUR, während 54 Entscheidungen noch anhängig waren. 

Der diesjährige Bericht konzentriert sich insbesondere auf die Darstellung wettbewerblicher Aspekte bei einigen Leitthemen der Juncker-Kommission:


  • Bedeutung des Wettbewerbs für Innovation und Investitionen:

     

    Wettbewerbsdruck schafft Anreize für Unternehmen zu investieren, ihre Effizienz zu steigern, neue Technologien zu entwickeln und bessere Produkte herzustellen. Die EU-Beihilfevorschriften sollen dazu beitragen, dass öffentliche Mittel zur Mobilisierung neuer Investitionen eingesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Juncker-Investitionsoffensive ist der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Von der EIB über den EFSI bereitgestellte Projektfinanzierungen fallen nicht unter die Beihilfevorschriften. Jedoch können solche Projekte auch eine finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten erhalten, die den Beihilfevorschriften unterliegt. Um den EFSI zu unterstützen, prüft die Kommission die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten
    Ko-Finanzierungen vorrangig.

     

  • Digitaler Binnenmarktes:

     

    Seit dem Amtsantritt der Kommission gehört die Vollendung des digitalen Binnenmarkts zu ihren Prioritäten, auch in der Wettbewerbspolitik. Die Kommission stellt die Schwerpunkte ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sowie ihre Fallpraxis zu digitalen Märkten, u. a. die laufenden Untersuchungen gegen Google Inc., dar. Im Mai 2015 leitete die Kommission eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel in der EU ein (vgl. hierzu auch FIW-Bericht vom 08.05.2015). 

Bedeutung des Wettbewerbs für Innovation und Investitionen:

 

Wettbewerbsdruck schafft Anreize für Unternehmen zu investieren, ihre Effizienz zu steigern, neue Technologien zu entwickeln und bessere Produkte herzustellen. Die EU-Beihilfevorschriften sollen dazu beitragen, dass öffentliche Mittel zur Mobilisierung neuer Investitionen eingesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Juncker-Investitionsoffensive ist der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Von der EIB über den EFSI bereitgestellte Projektfinanzierungen fallen nicht unter die Beihilfevorschriften. Jedoch können solche Projekte auch eine finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedstaaten erhalten, die den Beihilfevorschriften unterliegt. Um den EFSI zu unterstützen, prüft die Kommission die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten
Ko-Finanzierungen vorrangig.

 

Digitaler Binnenmarktes:

 

Seit dem Amtsantritt der Kommission gehört die Vollendung des digitalen Binnenmarkts zu ihren Prioritäten, auch in der Wettbewerbspolitik. Die Kommission stellt die Schwerpunkte ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sowie ihre Fallpraxis zu digitalen Märkten, u. a. die laufenden Untersuchungen gegen Google Inc., dar. Im Mai 2015 leitete die Kommission eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel in der EU ein (vgl. hierzu auch FIW-Bericht vom 08.05.2015). 

  • Energieunion:

     

    Die Durchsetzung des Kartellrechts spielt bei der Förderung der Marktintegration in der Energieunion eine wichtige Rolle, da durch das Kartellrecht Marktverzerrungen beseitigt werden, die sich aus dem Verhalten marktbeherrschender Akteure ergeben. In der Beihilfekontrolle hat die Kommission Entscheidungen auf Grundlage der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen getroffen und eine Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen eingeleitet.

     

  • Vertiefter und fairer EU-Binnenmarkt:

     

    Als eine der wichtigsten Initiativen zur Vollendung des EU-Binnenmarkts nennt die Kommission die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Im Bereich des Wettbewerbsrechts hat die Kommission zu diesem Zweck mehrere beihilferechtliche Untersuchungen zur Praxis der Gewährung von Steuervorbescheiden vorgenommen und bislang in zwei Fällen Negativbeschlüsse getroffen. Gleichzeitig setzt die Kommission ihre Untersuchung zu den Vorgehensweisen bei der Ausstellung von Steuervorbescheiden in allen EU-Mitgliedstaaten fort. Daneben überlegt die Kommission, ob die den nationalen Wettbewerbsbehörden zur Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften zur Verfügung stehenden Instrumente weiter verbessert werden können. 

Energieunion:

 

Die Durchsetzung des Kartellrechts spielt bei der Förderung der Marktintegration in der Energieunion eine wichtige Rolle, da durch das Kartellrecht Marktverzerrungen beseitigt werden, die sich aus dem Verhalten marktbeherrschender Akteure ergeben. In der Beihilfekontrolle hat die Kommission Entscheidungen auf Grundlage der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen getroffen und eine Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen eingeleitet.

 

Vertiefter und fairer EU-Binnenmarkt:

 

Als eine der wichtigsten Initiativen zur Vollendung des EU-Binnenmarkts nennt die Kommission die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Im Bereich des Wettbewerbsrechts hat die Kommission zu diesem Zweck mehrere beihilferechtliche Untersuchungen zur Praxis der Gewährung von Steuervorbescheiden vorgenommen und bislang in zwei Fällen Negativbeschlüsse getroffen. Gleichzeitig setzt die Kommission ihre Untersuchung zu den Vorgehensweisen bei der Ausstellung von Steuervorbescheiden in allen EU-Mitgliedstaaten fort. Daneben überlegt die Kommission, ob die den nationalen Wettbewerbsbehörden zur Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften zur Verfügung stehenden Instrumente weiter verbessert werden können. 

  • Internationale Zusammenarbeit/interinstitutioneller Dialog:

     

    Der Bericht geht außerdem auf den Austausch der Kommission mit globalen Institutionen und mit anderen Organen der EU zu Wettbewerbsfragen ein.

Internationale Zusammenarbeit/interinstitutioneller Dialog:

 

Der Bericht geht außerdem auf den Austausch der Kommission mit globalen Institutionen und mit anderen Organen der EU zu Wettbewerbsfragen ein.

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