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EU
Europäische Kommission
Fusionskontrolle

Pressemitteilung im Fall Siemens/Alstom: https://ec.europa.eu/germany/news/20190206-alstom-siemens_de

Pressemitteilung im Fall Aurubis/Wieland:https://ec.europa.eu/germany/news/20190206-wieland-aurubis_de

Die Europäische Kommission hat am 6. Februar sowohl die Fusion von Siemens und Alstom als auch die Übernahme der Walzproduktsparte von Aurubis durch Wieland und die Beteiligung von Aurubis an dem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall untersagt.  

Nach der Untersagung dieser Fusionen ist die Frage nach einer möglichen Reform des EU-Wettbewerbsrechts und der Schaffung von „European Champions“ neu aufgekommen. Das Thema wird im Europawahlkampf und beim EU-Gipfel im März thematisieren. Deutschland und Frankreich haben bereits erste Reformideen vorgelegt (vgl. zu den deutschen Plänen einer Nationalen Industriestrategie auch FIW-Artikel vom 19.02.19). Auch Österreich unterstützt die deutsch-französischen Vorstöße.

In der Diskussion geht es dabei insbesondere um Änderungen der Europäischen Fusionskontrolle. Im Raum stehen beispielsweise Forderungen nach einer Neufassung der Marktabgrenzungskriterien (stärkere Einbeziehung globaler Märkte) oder nach einem Veto-Recht des Rates im Falle von Fusionsuntersagungen durch die Europäische Kommission. Auch die Frage, ob bei Fusionen künftig verstärkt beihilfe-/subventionsrechtliche Aspekte geprüft werden sollten, wird in Hinblick auf die oft staatlich subventionierten Übernahmen europäischer Unternehmen durch chinesische Investoren diskutiert.

Siemens/Alstom:

Gegen die Fusion von Siemens und Alstom sprach aus Sicht der EU-Kommission, dass beide bereits „Champions“ im Schienenverkehrssektor seien. Das Ergebnis der eingehenden Prüfung seitens der Kommission war, dass ohne ausreichende Abhilfemaßnahmen der Zusammenschluss zu höheren Preisen für Signalanlagen und für die nächsten Generationen von Höchstgeschwindigkeitszügen geführt. Die geplante Fusion hätte die beiden größten Anbieter verschiedener Arten von Signalanagen sowie von Schienenverkehrsfahrzeugen in Europa zusammengeführt. Auch auf dem Weltmarkt seien die beiden Unternehmen führend, hatte die Kommission festgestellt. Die ernsthaften Bedenken der Kommission, dass die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb in zwei wichtigen Bereichen erheblich beeinträchtigen und auch die Innovationskraft hemmen würde, konnten nicht ausgeräumt werden. Auf einigen Märkten für Signalanlagen wäre das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen zum einen zum unstreitigen Marktführer geworden. Zum anderen hätte das Unternehmen auf dem Markt für Höchstgeschwindigkeitszüge, die Geschwindigkeiten von 300 km/h und mehr erreichen, sehr hohe Marktanteile gehabt. Insbesondere in diesem Bereich seien Investitionen aber von entscheidender Bedeutung zur Erreichung einer in Zukunft klimaschonenderen und ökologisch nachhaltigeren Mobilität. Zudem hätten Kunden, Wettbewerber, Industrieverbände und Gewerkschaften bei der Kommission Beschwerden eingereicht und auch mehrere nationale Wettbewerbsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum negative Stellungnahmen abgegeben. Insbesondere für die Kunden der beiden Unternehmen, wie beispielsweise Eisenbahnunternehmen und Schieneninfrastrukturbetreiber, wäre nach dem Zusammenschluss die Auswahl an Lieferanten und Produkten eingeschränkt gewesen. Laut Wettbewerbskommissarin Vestager habe die Kommission den Zusammenschluss untersagt, da die Unternehmen nicht bereit gewesen wären, die erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission im Wege ausreichender Abhilfemaßnahmen auszuräumen.

Wieland/Aurubis

Im Hinblick auf die geplante Übernahme der Walzproduktsparte von Aurubis und der Beteiligung von Aurubis an dem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall bestanden bei der Kommission ernste Bedenken, dass das Vorhaben dazu geführt hätte, dass der Branchenführer Wieland, den durch einen seiner stärksten Konkurrenten ausgeübten Wettbewerbsdruck hätte beseitigen und eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Kupferwalzprodukte im Europäischen Wirtschaftsraum hätte erlangen können. Der Untersagungsentscheidung seitens der Kommission war zuvor eine eingehende Prüfung des geplanten Zusammenschlusses vorausgegangen. Währenddessen äußerten zahlreiche europäische Industriekunden starke Bedenken hinsichtlich der negativen Auswirkungen der geplanten Fusion. Die Überprüfung durch die Kommission bestätigte diese Bedenken, da der Zusammenschluss den Wettbewerb verringern und für starke Preiserhöhungen auf den nachgelagerten Märkten, auf denen Kupferwalzprodukte verwendet werden, sorgen würde. Kupferwalzprodukte werden unter anderem für die Herstellung zahlreicher elektrotechnischer oder elektronischer Produkte genutzt, beispielsweise für Steckverbinder, die in Transportmittel verbaut werden. Die von Wieland vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen, konnten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission nicht vollständig ausräumen. Insbesondere war Wieland nicht bereit, den 50%-Anteil von Aurubis an Schwermetall zu veräußern.

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