Kommission
Beihilfenpolitik
AGVO
REFIT
Am 7. März 2016 hat die EU-Kommission eine Konsultation zum Entwurf einer Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht, demzufolge bestimmte Investitionsbeihilfen für Häfen und Flughäfen von der vorherigen beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission ausgenommen werden sollen. Die Konsultation endet am 30. Mai 2016.
Die Änderungen der Kommission beschränken sich, wie zuvor von dieser avisiert, im Wesentlichen auf den Bereich Häfen und Flughäfen. Die Kommission hat inzwischen Beschlüsse über 33 Hafenbeihilfen sowie über 54 Flughafenbeihilfen erlassen und meint daher, geeignete Freistellungskriterien für beide Bereiche vorschlagen zu können. Sie möchte die bisherige Entscheidungspraxis in diesen Bereichen kodifizieren und für eine entsprechende Freistellungsmöglichkeit in der AGVO sorgen. Nach dem in der Konsultation vorgelegten Entwurf sollen beispielsweise nur für Investitionen in den Verkehr Beihilfen gewährt werden dürfen. Dabei sei jedoch darauf zu achten, dass nicht mehr Beihilfen gewährt würden als unbedingt nötig, wobei auch künftige Investitionserlöse zu berücksichtigen seien. Bei Entfallen der Notifizierungspflicht, könnten Beihilfen für Hafen- und Flughafeninfrastrukturen künftig rascher und kostengünstiger umgesetzt werden. Schätzungen der EU-Kommission zufolge könnten diese Änderungen mehrere Einsparungen im Millionenbereich (EUR) sowohl für Unternehmen als auch für staatliche Stellen mit sich bringen.
Die Kommission will die Gelegenheit darüber hinaus nutzen, auch noch weitere kleinere technische Änderungen in der AGVO umzusetzen, die im weiteren Anwendungsverlauf der AGVO notwendig geworden seien, z. B. Klarstellungen in Bezug auf Regionen in äußerster Randlage und kleinere Änderungen im Kulturbereich. Künftig soll es für Behörden einfacher werden, Unternehmen, die in Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, einen Ausgleich für die daraus entstehenden Mehrkosten zu gewähren, so dass die Probleme und Besonderheiten dieser Unternehmen besser in den Fördermaßnahmen berücksichtigt werden können. Ferner beabsichtigt die Kommission, die Anmeldeschwellen für Kulturbeihilfen weiter anzuheben, da derartige Beihilfen nur geringfügige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb hätten.
Die bislang nur auf Englisch veröffentlichten Dokumente sollen im Laufe der nächsten Woche in allen Amtssprachen verfügbar sein und können hier abgerufen werden:
https://ec.europa.eu/competition/consultations/2016_gber_review/index_en.html
Hintergrund:
Im Rahmen ihrer Rechtsvereinfachungsinitiative (REFIT) der EU-Kommission hatte die EU-Kommission bereits am 12. Februar 2016 einen Fahrplan („Roadmap“) für eine weitere Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht, die zuletzt am 1. Juli 2014 in überarbeiteter Form in Kraft getreten war (vgl. FIW-Bericht vom 25.02.2016). Bei den letzten Änderungen im Jahr 2014 wurde die Freistellung von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung staatlicher Beihilfen für Unternehmen erheblich ausgeweitet. Die Kommission rechnete damit, dass künftig drei Viertel der derzeitigen Beihilfemaßnahmen und rund zwei Drittel der Beihilfebeträge von der Anmeldepflicht freigestellt sein würden. Mit dem REFIT-Programm der Kommission leitete diese bereits 2013 Schritte zur Vereinfachung des EU-Rechts ein, um den regelungsbedingten Aufwand zu minimieren. Die Kommission hatte in diesem Zusammenhang eine Mitteilung veröffentlicht und darin für jeden Politikbereich genau angegeben, welche Rechtsvorschriften sie vereinfachen und welche Vorschläge sie zurücknehmen wird, wo sie den Aufwand für die Unternehmen reduzieren und die Rechtsanwendung erleichtern will. Die Mitteilung war das Ergebnis einer Überprüfung des gesamten Bestands der EU-Rechtsvorschriften. Auch für das Beihilfenrecht sollen die Anwendung der EU-Beihilferegeln vereinfacht werden, die bestehende Entscheidungspraxis zu kodifiziert, Meldepflichten abgeschafft und Kostenersparnisse erzielt werden.