Beihilfenpolitik
Emissionshandel
ETS-Leitlinien
Die EU-Kommission hat am 14. Januar 2020 ihren Entwurf für die „ETS-Beihilfeleitlinien (Mitteilung der Kommission: Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021) für die 4. Handelsperiode veröffentlicht und eine Konsultation bis zum 10. März 2020 dazu eingeleitet. Die aktuell geltenden Leitlinien laufen am 31. Dezember 2020 aus (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 16.01.2019).
Neu sind in dem Entwurf insbesondere folgende Elemente:
a) Verringerung der Anzahl von Sektoren, die für einen Ausgleich in Betracht kommen‚ von vierzehn auf acht, um nur die Sektoren zu fördern, in denen das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen am größten ist. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass sie aufgrund von Rückmeldungen und Erkenntnissen aus der öffentlichen Konsultation sowie auf der Grundlage qualitativer Erwägungen beschließen kann, weitere Sektoren in die Liste aufzunehmen, die mindestens über einen Indikator für die Verlagerung von CO2-Emissionen von 0,2 verfügen und gemäß der von dem externen Berater in der Studie vorgenommenen Bewertung mindestens ein mittleres Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen aufweisen. Damit die Beihilfefähigkeit (eines Sektors) gegeben ist, muss der Indikator (Indirekte CO2-Intensität mal Handelsintensität) mindestens 0,2 betragen. Beihilfefähige Sektoren müssen zusätzlich eine Handelsintensität von mindestens 20 % und eine Intensität indirekter Emissionen von mindestens 1 kg CO2/EUR aufweisen.
b) Senkung des Ausgleichssatzes von 85 % zu Beginn des laufenden EHS-Handelszeitraums (2013-2020) auf 75 % im neuen Zeitraum und Ausschluss eines Ausgleichs für Kosten von Unternehmen, die ineffiziente Technologien einsetzen, sowie
c) Einführung der Auflage, dass die betreffenden Unternehmen Anstrengungen zur Verringerung der CO2-Emissionen unternehmen müssen.
Die Kommission wird die Leitlinien ferner an etwaige künftige legislative Entwicklungen im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal anpassen.
Zum Hintergrund dieses Systems führt die EU-Kommission aus:
Das EU-Emissionshandelssystem (EHS) bildet einen Eckpfeiler der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und ist ein wichtiges Instrument zur kosteneffizienten Eindämmung der Treibhausgasemissionen. Bei dem 2005 eingeführten System handelt es sich um den ersten wichtigen sowie nach wie vor größten CO2-Markt der Welt. Das System wird in allen 28 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen angewendet. Die Festlegung eines Preises für CO2 und der Handel mit Zertifikaten bringen konkrete Ergebnisse für die Umwelt: Die Emissionen aus den Sektoren, die unter das System fallen, werden 2020 um 21 % geringer ausfallen als im Jahr 2005.