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EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Risikofinanzierung

Die EU-Kommission am 21. Mai 2021 eine gezielte öffentliche Konsultation zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen („Risikofinanzierungsleitlinien“) gestartet und einen überarbeiteten Entwurf veröffentlicht. Zuvor hatte sie am 17. Dezember 2020 eine Roadmap zu der anstehenden Überarbeitung veröffentlicht (vgl. dazu FIW-Bericht vom 11.01.21).

Nach Auffassung der Kommission erfüllen die Risikofinanzierungsleitlinien weitgehend ihren Zweck. Allerdings könnten einige technische Verbesserungen vorgenommen werden, um die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern und diese wirksamer und effizienter zu gestalten. Die Mitgliedstaaten sollen gezielt Unterstützung für junge und innovative Unternehmen bereitstellen und Investitionen in die für eine umweltfreundlichere und stärker digitalisierte Wirtschaft relevanten Bereiche lenken können.

Die Risikofinanzierungsleitlinien gelten für alle Risikofinanzierungsmaßnahme, die nicht unter Abschnitt 3 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen. Nach der AGVO können die Mitgliedstaaten Risikofinanzierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nur für KMU und bei Beträgen für die einzelnen Empfänger bis zu 15 Mio. EUR) ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission direkt durchführen.

Das Hauptziel der durch die Risikofinanzierungsleitlinien genehmigten staatlichen Beihilfen besteht darin, ein Marktversagen zu beheben, das KMU daran hindert, die für ihr Wachstum und die Entfaltung ihres vollen Potenzials erforderliche Finanzierung zu erhalten. Mit den Leitlinien soll KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung („Midcap-Unternehmen“ oder „Mid Caps“) der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden. Die Leitlinien sind insbesondere auf innovative und wachstumsorientierte KMU und bestimmte Arten von Midcap-Unternehmen in ihrer frühen Entwicklungsphase ausgerichtet, in der sie bei der Beschaffung von Finanzmitteln auf strukturelle Schwierigkeiten stoßen können. Im Mittelpunkt dieser Schwierigkeiten steht das Problem der asymmetrischen Information: KMU, vor allem wenn sie jung sind, sind oft nicht in der Lage, ihre Kreditwürdigkeit oder die Solidität ihrer Geschäftspläne gegenüber Investoren nachzuweisen. Ein solches Versagen auf den Märkten für Unternehmensfinanzierung führt zu einer „Finanzierungslücke“, von der KMU vor allem in der Seed-/Start-up- und frühen Wachstumsphase, aber auch in späteren Expansions- und Scale-up-Phasen betroffen sind. Trotz der Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds vor dem COVID-Ausbruch hätten einige KMU nach Angaben der Kommission immer noch Schwierigkeiten gehabt, Zugang zu angemessener Finanzierung zu erhalten. Mit der Überarbeitung sind nun gezielte Änderungen in den folgenden vier Kategorien vorgesehen:

Die Änderungen im Einzelnen in den einzelnen Kategorien können Hintergrundinformationen auf der Webseite der Kommission entnommen werden (auf dieser Seite abrufbar: 2021 risk finance (europa.eu))

Weitere Schritte: Die neuen Risikofinanzierungsleitlinien sollen im vierten Quartal 2021 von der Kommission angenommen werden.

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