Kommission
Gruppenfreistellungsverordnung
Schifffahrtskonsortien
Konsultation: EU-Wettbewerbsrecht – Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien (europa.eu)
Die Europäische Kommission hat am 9. August 2022 eine Evaluierung der Grupenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien gestartet. Die öffentliche Konsultation geht bis zum 3. Oktober 2022.
Die GVO für Seeschifffahrtskonsortien gestattet es Seeschifffahrtsunternehmen, unter bestimmten Voraussetzungen zusammenzuarbeiten, um gemeinsam Dienstleistungen zu erbringen. Ziel der 2009 erlassenen GVO war es, die Leistungsfähigkeit und Effizienz in der internationalen Seeschifffahrt zu stärken und einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf den Weltmärkten zu leisten.
Diese Gruppenfreistellung beruht auf der Feststellung, dass Vereinbarungen über gemeinsame Dienste, die zwischen Seeschifffahrtsunternehmen, auch Konsortien genannt, geschlossen werden, wahrscheinlich zu einer effizienteren Nutzung der Schiffskapazität, einer höheren Produktivität und einer besseren Dienstleistungsqualität für die Verbraucher führen.
Die Verordnung wurde erstmalig 2009 angenommen und in den Jahren 2014 und 2020 verlängert. Der Beschluss zur Verlängerung der Verordnung im Jahr 2020 war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich die Wettbewerbsparameter (hauptsächlich Frachtraten, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Dienste) in den Jahren 2014 bis 2019 nicht (wesentlich) verschlechtert hätten, wie die EU-Kommission mitteilt.
Die aktuelle GVO gilt noch bis zum 25. April 2024. Im Rahmen der Initiative soll bewertet werden, inwieweit die GVO seit der letzten Verlängerung im Jahr 2020 noch ihren Zweck erfüllt, Effizienzgewinne für Reedereien sowie niedrigere Preise und hochwertigere Dienstleistungen für Verbraucher zu erreichen.