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EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Risikofinanzierung

Noch bis zum 14. Januar 2021 konsultiert die EU-Kommission zu einem Fahrplan (Roadmap) zu einer anstehenden Überarbeitung der Leitlinien zur Förderung von Risikofinanzierung von KMU (Konsultationsbeginn: 17.12.20). Eine kürzlich durchgeführte Evaluierung dieser Vorschriften habe gezeigt, dass diese nach wie vor weitgehend ihren Zweck erfüllten. Allerdings könnten einige technische Verbesserungen vorgenommen werden, um die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern und diese wirksamer und effizienter zu gestalten. Die Mitgliedstaaten sollen gezielt Unterstützung für junge und innovative Unternehmen bereitstellen und Investitionen in die für eine umweltfreundlichere und stärker digitalisierte Wirtschaft relevanten Bereiche lenken können. 

Die Leitlinien für die Risikofinanzierung stehen in engem Zusammenhang mit Abschnitt 3 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Beide Instrumente sind komplementär.

Das Hauptziel der durch die Risikofinanzierungsleitlinien genehmigten staatlichen Beihilfen besteht darin, ein Marktversagen zu beheben, das KMU daran hindert, die für ihr Wachstum und die Entfaltung ihres vollen Potenzials erforderliche Finanzierung zu erhalten. Die Bereitstellung von Risikokapital für KMU in der EU wird durch bestimmte strukturelle Schwierigkeiten behindert. Im Mittelpunkt dieser Schwierigkeiten steht das Problem der asymmetrischen Information: KMU, vor allem wenn sie jung sind, sind oft nicht in der Lage, ihre Kreditwürdigkeit oder die Solidität ihrer Geschäftspläne gegenüber Investoren nachzuweisen. Ein solches Versagen auf den Märkten für Unternehmensfinanzierung führt zu einer „Finanzierungslücke“, von der KMU vor allem in der Seed-/Start-up- und frühen Wachstumsphase, aber auch in späteren Expansions- und Scale-up-Phasen betroffen sind. Die Eignungsprüfung habe ergeben, dass dieses Marktversagen aktuell noch fortbesteht. Trotz der Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds vor dem COVID-Ausbruch hätten einige KMU immer noch Schwierigkeiten gehabt, Zugang zu angemessener Finanzierung zu erhalten. Mit diesem Ziel sind die folgenden gezielten Änderungen vorgesehen:

(1)   Neuordnung bestehender Bestimmungen, um die Lesbarkeit und Anwendbarkeit zu erhöhen, einschließlich der Konsolidierung bestehender Anforderungen an die Ex-ante-Bewertung,

(2)   weitere Klärung des spezifischen Inhalts und des Umfangs der Nachweise, die zum Nachweis eines spezifischen Marktversagens erforderlich sind,

(3)   Konzentration der Leitlinien auf die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen, um Redundanzen mit der Bekanntmachung über den Begriff der Beihilfe zu vermeiden,

(4)   Straffung der bestehenden Formulierungen und Angleichung der Definitionen, um die Kohärenz mit der AGVO zu erhöhen, ohne den Inhalt der Vorschriften zu ändern.

Die Konsultation zu einem neuen Leitlinienentwurf soll im ersten Quartal 2021 beginnen.

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