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Beihilfenpolitik
Breitbandausbau
Regionalbeihilfen

Noch bis zum 11. August 2020 konsultiert die Europäische Kommission im Rahmen einer Befragung zu ihrer am 16. Juni 2020 veröffentlichten Roadmap hinsichtlich der beihilferechtlichen Leitlinien im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau. Die Breitbandausbau-Beihilfe-Leitlinien sollen dahingehend evaluiert werden, ob sie erwartungsgemäß wirken, technologische Entwicklungen einbeziehen und ausreichen, um die neuen EU-Ziele zu erreichen. Die Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung soll im 2. Quartal des Jahres 2021 erfolgen.

Hintergrund:

Die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Breitbandsektor sollen den Ausbau wettbewerbsorientierter Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze fördern. Die Fördermittel sollen in die Gebiete fließen, in denen sie am dringendsten benötigt werden (vor allem ländliche und abgelegene Regionen), und private Investitionen dürfen nicht verdrängt werden. In den Breitbandleitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Mittel im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften für die Breitbanderschließung bereitgestellt werden können. Gerade wenn der Markt keine hinreichende Breitbandabdeckung gewährleistet oder die Zugangsbedingungen nicht angemessen sind, können Beihilfen ein Instrument sein, um das Marktversagen zu beheben, dass einzelne Marktinvestoren keine Investitionen tätigen. Wenn der einzelne Mitgliedstaat staatliche Mittel einsetzt und das finanzierte Netz kommerziellen Interessen dient, liegt regelmäßig eine Beihilfe vor, sofern die staatlichen Vergünstigungen direkt den Netzinvestoren zu Gute kommen und sie selektiv wirken. Mitunter können Investitionen im Breitbandsektor – je nach dem Charakter als Fördergebiet – auch als Beihilfen für Erstinvestitionen im Sinne der Regionalbeihilfeleitlinien angesehen werden.

Die Vorschriften wurden zuletzt im Jahr 2013 geändert und können hier abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013XC0126(01)&from=DE

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