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EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Breitbandausbau

 

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2021 eine gezielte öffentliche Konsultation zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze (im Folgenden: „Breitband-Leitlinien“) eingeleitet und dazu Textentwürfe nebst Erläuterungen veröffentlicht (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 10.09.20).

Ziel der Konsultation ist es, die bestehenden Beihilfevorschriften aus dem Jahr 2013 zu präzisieren und sicherzustellen, dass sie den neuesten Markt- und Technologieentwicklungen Rechnung tragen und um die notwendigen Investitionen in den kommenden Jahren durchführen zu können. Es gelte, insbesondere den Ausbau von Breitbandnetzen, einschließlich Gigabit- und 5G-Netzen, zu fördern und dabei Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Bestimmungen in der AGVO, die Breitbandnetze betreffen, sind nicht Teil dieser Konsultation. Die öffentliche Konsultation läuft bis 11. Februar 2022.

Wesentliche Vorschläge der Kommission:

  • Einführung neuer Schwellenwerte für die öffentliche Förderung von Gigabit-Festnetzen und neuer Leitlinien für die Förderung des Ausbaus von Mobilfunknetzen (gekoppelt an Download- und tws. auch Upload-Geschwindigkeiten). Damit soll Folgendes erreicht werden: (i) dem steigenden Konnektivitätsbedarf der Endnutzer Rechnung zu tragen und (ii) die Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln zu klären, insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen eines Marktversagens und die von den Netzen zu erbringende Leistung.
  • Einführung einer neuen Kategorie von möglichen Beihilfen in Form von nachfrageseitigen Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Fest- und Mobilfunknetzen (Vouchers).
  • Weitere Klärung und Modifizierung bestimmter Begriffe, die für die Beurteilung staatlicher Beihilfen durch die Kommission wichtig sind, wie z. B. Kartierung, öffentliche Konsultation, die vor der Gewährung der Beihilfe durchgeführt werden müssen, wettbewerbsorientiertes Auswahlverfahren, Senkung des Schwellenwertes für den Rückforderungsmechanismus, Zugangsverpflichtungen auf Vorleistungsebene und Ausbau der subventionierten Netze mit privaten Mitteln.

Änderung der Struktur der Leitlinien zur besseren Übersichtlichkeit und für mehr Klarheit.

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