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TCF/TCTF
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Link zur Mitteilung (nur auf Englisch): COM_2023_62_2_EN_ACT_A Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age.pdf (europa.eu) 

Am 1. Februar 2023 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Mitteilung „A Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age” („Green-Deal-Industrieplan für die Netto-Null-Ära“) veröffentlicht. In Grundzügen hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den neuen Industrieplan für den Green Deal bereits während ihrer Rede in Davos dargelegt. Damit soll dem U.S.-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) ein europäisches Gegengewicht gegenübergestellt werden. Das Dokument geht allerdings an vielen Stellen weit mehr ins Detail (vgl. FIW-Bericht vom 30.01.2023). 

In ihrer Mitteilung schlägt die EU-Kommission einen Net-Zero Industry Act vor, um die industrielle Fertigung von Schlüsseltechnologien in der EU zu unterstützen. 

Neben den Plänen, Zielvorgaben für bestimmte Produktionskapazitäten einzuführen, Rechtshindernisse für die Einführung von neuen Technologien zu beseitigen und Standards für die Einführung von Technologien zu erleichtern, stellt die EU-Kommission auch eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und konkretere Kriterien für mehr und gezieltere Beihilfen in Aussicht. Wie schon in einigen Reden von Kommissionspräsidentin Von der Leyen und Vizepräsidentin Vestager angeklungen, beabsichtigt die EU-Kommission, den bisherigen Befristeten Krisenrahmen (TCF) in einen „Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen“ (TCTF) umzuwandeln, in dem einige beihilferechtlich relevanten Regelungen umgesetzt werden sollen (vgl. FIW-Berichte vom 30.01.23 und 31.01.23). Außerdem wird ein „Europäischer Souveränitätsfonds“ angekündigt und die Neuverteilung von bereits bestehenden EU-Mitteln, etwa aus dem Corona-Wiederaufbaufonds, sowie die zusätzliche Mittelausstattung des InvestEU-Programm in Aussicht gestellt. 

Wesentlicher Inhalt der Mitteilung (Beihilfen): 

Die Mitteilung sieht vor, die Beihilfeverfahren für alle Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu vereinfachen und die Fristen für die Fertigstellung der Projekte zu verlängern. Außerdem sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, ihre Industrien stärker zu subventionieren, wenn ähnliche Projekte auch von Wettbewerbern in Drittstaaten subventioniert werden („Matching“). Auch sollen die Mitgliedstaaten Steuervergünstigungen für neue Investitionen in Produktionsanlagen in „strategischen Net-Zero-Sektoren“ gewähren können. Darüber hinaus sollen die Schwellenwerte für die Anmeldung staatlicher Beihilfen deutlich angehoben werden können und die Verpflichtung offener Ausschreibungen für weniger ausgereifte Technologien abschaffen.

Im Einzelnen wird beabsichtigt, die Vorschriften für staatliche Beihilfen in fünf Bereichen anzupassen. Vier davon sollen in dem überarbeiteten Krisenrahmen umgesetzt werden.

1. Vereinfachung der Beihilfen für den Einsatz erneuerbarer Energien 

  • Ausweitung der Bestimmungen auf alle Technologien für erneuerbare Energien (im Rahmen der RED II) sowie auf erneuerbaren Wasserstoff und die Speicherung von Biokraftstoffen
  • Abschaffung der Notwendigkeit offener Ausschreibungen für weniger ausgereifte Technologien 
  • Verlängerung der Fristen für den Abschluss von Projekten. 

2. Vereinfachung der Beihilfen für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen 

  • Gewährung von Beihilfen unter Bezugnahme auf Standardprozentsätze der Investitionskosten, die auf Erfahrungswerten beruhen – für Wasserstoffnutzung, Energieeffizienz und Elektrifizierung
  • Flexiblere Obergrenzen für Beihilfen pro Begünstigten bei kleineren Regelungen 

3. Verbesserte Investitionsförderungsregelungen für die Produktion von strategischen Netto-Null-Technologien, einschließlich der Möglichkeit, höhere Beihilfen zu gewähren, um den Beihilfen zu entsprechen, die Wettbewerber außerhalb der EU für ähnliche Projekte erhalten. 

4. Gezieltere Beihilfen für größere neue Produktionsprojekte in strategischen Netto-Null-Wertschöpfungsketten unter Berücksichtigung der globalen Finanzierungslücken. 

  • Unterstützung neuer Investitionen in Produktionsanlagen in strategischen Netto-Null-Sektoren, auch durch Steuervergünstigungen. 

5. Deutliche Anhebung der Schwellenwerte für die Anmeldung staatlicher Beihilfen in diesen Bereichen (außerhalb des TCTF) 

  • Weitere Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für den Green Deal im Sinne größerer Flexibilität:  

o   Weitere Anhebung der Schwellenwerte für die Unterstützung von Maßnahmen in Schlüsselsektoren wie Wasserstoff, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, emissionsfreie Fahrzeuge und Energieeffizienz von Gebäuden

o   Ausweitung des Anwendungsbereichs von Investitionsbeihilfen für Auflade- und Betankungsinfrastrukturen

o   Weitere Erleichterung von Ausbildungsbeihilfen für Qualifikationen 

  • Weitere Straffung und Vereinfachung der Genehmigung von IPCEI-bezogenen Projekten
  • Kodex bewährter Praktiken für eine transparente, integrative und schnellere Gestaltung von IPCEI
  • Beschleunigung der Durchführung kleinerer, innovativer Projekte im Zusammenhang mit IPCEI, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, durch höhere Anmeldeschwellen und höhere Beihilfeintensitäten 

Ausblick:

Konkrete Textvorschläge sollen noch vor der Tagung des Europäischen Rates im März vorgestellt werden.

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