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Konsultation: Vorschriften für die beihilferechtliche Würdigung staatlicher Darlehensgarantien – Bewertung (europa.eu)

Mitteilung von 2008: c_15520080620de00100022.pdf (europa.eu) 

Am 29. August 2022 hat die EU-Kommission eine Konsultation zu ihrer Bürgschaftsmitteilung gestartet, in der dargelegt wird, wie die Kommission staatliche Garantien für Unternehmensdarlehen beihilferechtlich würdigt. Die Konsultation endet am 21. November 2022. 

Unter dem Begriff Bürgschaft versteht die Kommission auch Garantien und Haftungsverpflichtungen. Zunächst möchte die EU- Kommission evaluieren, ob und wie die Funktionsweise der Mitteilung sich im Laufe der Geltungszeit verändert hat. Dabei geht es vor allem um Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert der Mitteilung. Überprüft wurde die Mitteilung zuletzt im Jahr 2008. Seitdem hätten sich die Marktbedingungen erheblich verändert, wie die EU-Kommission angibt. Die weltweite Finanzkrise habe ein Niedrigzinsumfeld zur Folge gehabt, und es wurden die Kapitalanforderungen erhöht. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der russischen Invasion in der Ukraine nehme der Inflationsdruck zu. Außerdem hätten sich die Risikomanagementverfahren der Finanzmarktteilnehmer in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt. Die Überarbeitung soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein. 

In der Bürgschaftsmitteilung werden die Beurteilungsmaßstäbe beschrieben, nach denen die Kommission staatliche Garantien, Rückbürgschaften, Verlustübernahmen oder staatliche Beteiligungen mit unbegrenzter Haftung etc., die als staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV eingestuft werden können, beurteilt. Garantien werden in der Regel für Kredite oder sonstige finanzielle Verpflichtungen übernommen, die Kreditnehmer mit Kreditgebern vereinbaren wollen. Insbesondere enthält die Mitteilung die qualitativen Kriterien und Angaben zu Marktreferenzwerten für Einzelgarantien und Garantieregelungen und legt auch die Voraussetzungen fest, die eine Garantie erfüllen musste, um als beihilfefrei zu gelten (Safe Harbour). Die Bürgschaftsmitteilung soll durch die Erläuterungen, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung marktkonformer Garantieprämien und der Bestimmung des Beihilfebetrags (als Differenz zwischen den in Rechnung gestellten Prämien und den Marktprämien) unterstützt werden, dazu beitragen, einen klaren und berechenbaren Rahmen für die Gewährung staatlicher Kreditgarantien sicherzustellen.

Konsultation: Vorschriften für die beihilferechtliche Würdigung staatlicher Darlehensgarantien – Bewertung (europa.eu)

Mitteilung von 2008: c_15520080620de00100022.pdf (europa.eu) 

Am 29. August 2022 hat die EU-Kommission eine Konsultation zu ihrer Bürgschaftsmitteilung gestartet, in der dargelegt wird, wie die Kommission staatliche Garantien für Unternehmensdarlehen beihilferechtlich würdigt. Die Konsultation endet am 21. November 2022. 

Unter dem Begriff Bürgschaft versteht die Kommission auch Garantien und Haftungsverpflichtungen. Zunächst möchte die EU- Kommission evaluieren, ob und wie die Funktionsweise der Mitteilung sich im Laufe der Geltungszeit verändert hat. Dabei geht es vor allem um Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert der Mitteilung. Überprüft wurde die Mitteilung zuletzt im Jahr 2008. Seitdem hätten sich die Marktbedingungen erheblich verändert, wie die EU-Kommission angibt. Die weltweite Finanzkrise habe ein Niedrigzinsumfeld zur Folge gehabt, und es wurden die Kapitalanforderungen erhöht. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der russischen Invasion in der Ukraine nehme der Inflationsdruck zu. Außerdem hätten sich die Risikomanagementverfahren der Finanzmarktteilnehmer in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt. Die Überarbeitung soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein. 

In der Bürgschaftsmitteilung werden die Beurteilungsmaßstäbe beschrieben, nach denen die Kommission staatliche Garantien, Rückbürgschaften, Verlustübernahmen oder staatliche Beteiligungen mit unbegrenzter Haftung etc., die als staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV eingestuft werden können, beurteilt. Garantien werden in der Regel für Kredite oder sonstige finanzielle Verpflichtungen übernommen, die Kreditnehmer mit Kreditgebern vereinbaren wollen. Insbesondere enthält die Mitteilung die qualitativen Kriterien und Angaben zu Marktreferenzwerten für Einzelgarantien und Garantieregelungen und legt auch die Voraussetzungen fest, die eine Garantie erfüllen musste, um als beihilfefrei zu gelten (Safe Harbour). Die Bürgschaftsmitteilung soll durch die Erläuterungen, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung marktkonformer Garantieprämien und der Bestimmung des Beihilfebetrags (als Differenz zwischen den in Rechnung gestellten Prämien und den Marktprämien) unterstützt werden, dazu beitragen, einen klaren und berechenbaren Rahmen für die Gewährung staatlicher Kreditgarantien sicherzustellen.

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