Kommission
ECN
Wettbewerbsrecht
Ukraine
Die Europäische Kommission, die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU und das Europäische Netzwerk der Wettbewerbsbehörden (ECN) haben am 21. März 2022 in einer gemeinsamen Erklärung klargestellt, wie das Wettbewerbsrecht vor dem Hintergrund von Russlands Invasion in der Ukraine angewandt werden soll. Die derzeitige Krisensituation kann nämlich dazu führen, dass Unternehmen auf schwerwiegende Störungen reagieren müssen, die durch die Auswirkungen des Krieges und der Sanktionen im Binnenmarkt verursacht werden.
Dies kann beispielsweise eine Zusammenarbeit beinhalten, um (i) den Kauf, die Lieferung und die faire Verteilung von knappen Produkten zu gewährleisten oder (ii) schwerwiegende wirtschaftliche Folgen abzumildern, einschließlich solcher, die sich aus der Einhaltung der von der EU verhängten Sanktionen ergeben.
Das Netzwerk der Wettbewerbsbehörden stellte klar, dass diese Art der Zusammenarbeit wahrscheinlich keine Wettbewerbsbeschränkung darstellen, sondern eher Effizienzen generieren würde. In diesem Zusammenhang erklärte das ECN, dass es nicht aktiv gegen unbedingt notwendige und zeitlich begrenzte Initiativen vorgehen wird, die speziell darauf abzielen, die durch die Auswirkungen des Krieges und/oder der Sanktionen verursachten schweren Störungen im Binnenmarkt zu vermeiden.
Den Unternehmen wurde geraten, sich jederzeit an die Mitglieder des ECN zu wenden, um eine informelle Beratung über die Vereinbarkeit ihrer Initiativen mit dem Wettbewerbsrecht der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums in Anspruch zu nehmen. Das ECN machte gleichzeitig deutlich, dass es nicht zögern werden, gegen Unternehmen vorzugehen, die die derzeitige Situation ausnutzten, um Kartelle zu schließen oder ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.