Kommission
Kartellverfahren
Internetökonomie
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Factsheet: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-1785_de.htm
Die EU-Kommission hat am 27. Juni 2017 gegen Google die bislang höchste Geldbuße überhaupt gegen ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen EU-Kartellrecht verhängt, nämlich 2,42 Mrd. Euro (gegen Google Inc. und seine Muttergesellschaft Alphabet Inc.).
Die Kommission hat festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht habe, indem es seinem eigenen Preisvergleichsdienst (erst „Froogle“ genannt, dann „Google Product Search“, dann „Google Shopping“) einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe. Dieser Dienst ermögliche es den Verbrauchern, Produkte und Preise online zu vergleichen und verschaffe ihnen einen Überblick über die Angebote von Online-Einzelhändlern. Infolgedessen sei der Preisvergleichsdienst von Google für die Verbraucher in den Suchergebnissen von Google wesentlich sichtbarer dargestellt worden als andere Preisvergleichsdienste. Die Nutzerklicks zeigten, dass das erste Ergebnis stets das relevanteste sei und die Relevanz danach steil abnehme. Dadurch habe sich Google mit seinem eigenen Preisvergleichsdienst durch dessen Platzierung ganz oben in den Suchergebnissen und durch die schlechtere Platzierung seiner Wettbewerber einen erheblichen Vorteil gegenüber konkurrierenden Diensten verschafft.
Wettbewerbsverstoß:
Die Kommission hat insbesondere die Feststellung getroffen, dass im Verhalten Googles ein Wettbewerbsverstoß liege, respektive eine missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung Googles auf den Märkten für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), da der Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten beeinträchtigt worden sei. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine beherrschende Stellung (Marktanteile von mehr als 90 Prozent in den meisten Ländern) innehabe. Auch seien auf diesen Märkten die Markteintrittsschranken, u. a. aufgrund von Netzwerkeffekten, sehr hoch. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert und konkurrierende Preisvergleichsdienste in seinen Suchergebnissen benachteiligt. Dieses Missverhältnis sei ein Ergebnis unterschiedlicher Algorithmen gewesen. Dadurch habe Google seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft. Als Folge der rechtswidrigen Verhaltensweisen seien die Nutzerzahlen des Preisvergleichsdiensts von Google deutlich angestiegen, während Googles Wettbewerber dauerhaft starke Einbußen zu verzeichnen gehabt hätten.
Nächste Schritte:
Google ist nun gehalten, das Verhalten innerhalb von 90 Tagen abzustellen und insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung auf konkurrierende Preisvergleichsdienste und seinen Dienst anzuwenden. Ansonsten müsste es Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen. Google drohen außerdem zivilrechtliche Schadenersatzklagen.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hatte am 15. April 2015 in Sachen Preisvergleichsdienste ein förmliches Verfahren gegen Google eröffnet (vgl. dazu FIW-Berichte vom 03.08.2016, 05.09.2015, 20.04.2015). Vorgeworfen wurde Google, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum missbräuchlich ausnutzt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. Mit solchen Preisvergleichsdiensten können Verbraucher auf Websites für Online-Shopping nach Produkten suchen und die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen. Google bietet diese Dienste seit 2002 an. Die Kommission hatte vor allem Bedenken, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen. Das würde den Verbrauchern und konkurrierenden Preisvergleichsdiensten schaden und Innovationen bremsen. Die von Google zuvor angebotenen Verpflichtungszusagen waren als nicht ausreichend angesehen worden.
Die Kommission führt noch weitere Verfahren gegen Google, zum einen im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android und zum anderen zum Teildienst „AdSense for Search„, mit dem die Suchmaschinenwerbung in den Fokus gerückt ist.