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EU
EU-Kommission
Sektoruntersuchung
E-Commerce

Bericht: https://ec.europa.eu/competition/antitrust/sector_inquiry_final_report_de.pdf

Die EU-Kommission hat am 10. Mai 2017 ihren Abschlussbericht zu ihrer kartellrechtlichen Sektoruntersuchung im elektronischen Handel veröffentlicht und beinhaltet die endgültigen Schlussfolgerungen der Kommission. Die Schlussfolgerungen des im September 2016 vorgestellten Zwischenberichts hätten sich, so die Kommission, „großteils bestätigt“. Die Sektoruntersuchung ergänzt die Legislativvorschläge der Kommission im Bereich des digitalen Binnenmarktes. Die Kommission mit ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt insgesamt das Ziel, Verbrauchern und Unternehmen besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verschaffen. in diesem Bereich.

Der Abschlussbericht bestätigt vor allem auch die wachsende Bedeutung des elektronischen Handels. Im Jahr 2015 habe mehr als die Hälfte aller EU-Bürger Verbrauchsgüter oder Dienstleistungen im Internet bestellt, in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 80 %. Er zeigt bestimmte Geschäftspraktiken auf, die den Wettbewerb im Internet beschränken könnten. Aus Sicht der Kommission sollten Unternehmen ihn zum Anlass nehmen, um ihre Vertriebsverträge zu überprüfen und erforderlichenfalls in Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu bringen. Die Kommission behält sich vor, Einzelprüfungen bestimmter Vertriebsvereinbarungen vorzunehmen. Sie teilt mit, dass sie im Februar 2017 bereits drei getrennte Untersuchungen zu Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Hotelpreisen, dem Vertrieb von PC-Videospielen bzw. den Preisen für Verbraucherelektronik eingeleitet habe.

Hintergrund:

Die Sektoruntersuchung war im Mai 2015 eingeleitet worden, um zu prüfen, ob im elektronischen Handel in Europa Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht (vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 08.05.15, 01.07.15, 21.03.16, 22.09.16). Die Kommission hat insgesamt knapp 1900 Unternehmen befragt, die im elektronischen Handel mit Verbrauchsgütern und digitalen Inhalten tätig sind, und ca. 8.000 Vertriebs- und Lizenzvereinbarungen geprüft, um Rückschlüsse auf mögliche Wettbewerbshindernisse auf den europäischen Märkten für den elektronischen Handel zu ziehen. Mit der Sektoruntersuchung möchte sie einen Überblick über die herrschenden Markttrends im elektronischen Handel gewinnen, potenzielle Wettbewerbsschranken im Zusammenhang mit dem Wachstum des elektronischen Handels aufzeigen und Aufschluss geben über die Verbreitung bestimmter potenziell wettbewerbsschädigender Geschäftspraktiken und ihrer Ursachen. Im März 2016 hatte die Kommission zudem bereits erste Ergebnisse zum Bereich des Geoblocking veröffentlicht.

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