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EU
Kommission
Beihilfenanzeiger

Am 16. Januar 2018 hat die EU-Kommission ihren Beihilfenanzeiger 2017 veröffentlicht, der die staatlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2016 beleuchtet. Im jährlich erscheinenden Beihilfenanzeiger werden die staatlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten zugunsten des verarbeitenden Gewerbes, des Dienstleistungssektors, der Landwirtschaft und der Fischerei aufgenommen. Ebenfalls erfasst werden Beihilfen für Finanzinstitute im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dagegen bleiben Beihilfen für den Schienenverkehr und für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unberücksichtigt.

Nach dem neuesten Anzeiger fielen bereits mehr als 97 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen, die zu Auszahlungen führten, unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und konnten somit ohne Genehmigung der Kommission und damit rascher ausgezahlt werden. Im Berichtszeitraum des letzten Beihilfenanzeigers 2016 waren es noch 95 Prozent. Gegenüber 2013 hat die Anzahl dieser Beihilfen insgesamt um 25 Prozent zugenommen. Diese Entwicklung betrachtet die Kommission selbst als positiv, da sie sich aufgrund dessen auf die wichtigen großen Beihilfenfälle konzentrieren kann, die geeignet sind, den Wettbewerb am stärksten beeinträchtigen („less but better targeted state aid“). Diesem Ziel wird die Kommission anscheinend auch gerecht, da die nicht unter die AGVO, sondern zur Genehmigung angemeldeten Maßnahmen generell zu höheren Auszahlungen als früher führen. So lag die jährliche Mittelausstattung der durchgeführten angemeldeten Maßnahmen lag bei rund 222 Mio. Euro und damit um rund 18 Prozent höher als 2015 bzw. um 124 Prozent höher als 2013.

Aufgrund neuer Transparenzerfordernisse müssen die Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2016, die Namen der Beihilfeempfänger und ausgezahlte Beträge von mehr als 500 000 Euro in einer Beihilfentransparenzdatenbank veröffentlichen.

Weitere wesentliche Ergebnisse aus dem Beihilfenanzeiger 2017:

Die Gesamtausgaben im Rahmen der AGVO sind 2016 in folgenden Bereichen stark angestiegen: i) Breitbanddienste, lokale und Freizeit‑/Sporteinrichtungen (+99 Prozent), ii) Forschung, Entwicklung und Innovation (+89 Prozent), iii) Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes (+57 Prozent), iv) kleine und mittlere Unternehmen sowie Risikofinanzierung (+39 Prozent) und v) Umweltschutz und Energieeinsparungen (+23 Prozent). 

2016 haben die Mitgliedstaaten 105,9 Mrd. Euro, d. h. 0,71 Prozent des EU-BIP, für Beihilfen ausgegeben. 2015 lagen diese Zahlen bei 100,2 Euro bzw. 0,68 Prozent des EU-BIP.

Zu rund 94 Prozent dienen die Ausgaben für Beihilfen horizontalen Zielen von gemeinsamem Interesse für alle Mitgliedstaaten, wie z. B. Umweltschutz, Forschung, Entwicklung, Innovation und regionale Entwicklung. Insbesondere wurden rund 53 Prozent der Gesamtausgaben für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen verwendet, was an den zahlreichen Initiativen im Bereich der erneuerbaren Energien zurückzuführen ist. 

Die Zeitspanne für die Durchführung staatlicher Beihilfen hat sich seit 2013 um durchschnittlich 20 Prozent verkürzt.

Im Finanzsektor war der Umfang sowohl der genehmigten als auch der ausgezahlten Beihilfen so niedrig wie noch nicht seit Beginn der Krise. Keine Bank hat eine Rekapitalisierungsbeihilfe in Anspruch genommen.

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