Kommission
Gruppenfreistellungsverordnungen
Vertikal-GVO
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: https://ec.europa.eu/competition/consultations/2018_vber/staff_working_document.pdf
Studien vom Mai 2020:
https://ec.europa.eu/competition/publications/reports/kd0420219enn.pdf
Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Evaluierung der Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen (EU) Nr. 330/2010 („Vertikal-GVO“) und den zugehörigen Vertikal-Leitlinien am 8. September 2020 ein Arbeitsdokument zu den Konsultationsergebnissen nebst begleitenden Studien vom Mai 2020 veröffentlicht. Eine öffentliche Konsultation lief bis zum 27. Mai 2019. Davor hatte die EU-Kommission bereits eine Roadmap veröffentlicht und dazu konsultiert (vgl. dazu FIW-Berichte vom 15.02.2019 und 06.12.2018).
Laut dem Arbeitsdokument kommt die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass die Vertikal-GVO und die Vertikal-Leitlinien weiterhin von praktischer Relevanz seien, da sie die den Unternehmen die Selbsteinschätzung vertikaler Vereinbarungen erheblich erleichtern und dadurch deren Kosten senken. Es bestehe jedoch Anpassungsbedarf, da sich die Vertriebsmodelle aufgrund neuer Marktentwicklungen, wie im Bereich des Online-Handels und der Online-Plattformen, verändert hätten und die Vorschriften dadurch nicht mehr klar genug seien, Lücken aufwiesen oder neue Marktentwicklungen nicht mehr im ausreichenden Maße abbilden könnten. Die Kommission identifizierte Anpassungsbedarf insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Klarstellung bei einzelnen Bestimmungen, wie der Definition von Handelsvertreterverträgen
- Aktualisierung von schwierig anzuwendenden oder den aktuellen Marktgegebenheiten nicht mehr entsprechenden Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Marktteilnehmer, die nicht den herkömmlichen Angebots- und Vertriebskategorien entsprechen sowie neuer Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel
- Benötigte Orientierungshilfen für die Prüfung von Preisparitätsklauseln für den Einzelhandel und Beschränkungen der Nutzung von Preisvergleichsinternetseiten unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung, z. B. in der Rechtssache „Coty“ (C/230/16)
- Verbesserung der Kohärenz in der Anwendung der Vertikal-GVO durch die Mitgliedstaaten
- Anpassung der Listen der Kernbeschränkungen und nicht freigestellter Beschränkungen, um Unternehmensbelastungen im Rahmen der Selbsteinschätzung zu reduzieren
- Erweiterung der Freistellungen in spezifischen Bereichen
- Straffung und Vereinfachung verschiedener Vorschriften
Weitere Schritte:
Die EU-Kommission plant, im Laufe der nächsten Wochen als nächsten Schritt eine Folgenabschätzung einzuleiten, um die im Rahmen der Evaluierung aufgetretenen Fragen näher zu untersuchen. Die Vertikal-GVO läuft durch ihren begrenzten zeitlichen Anwendungsbereich in ihrer bestehenden Form am 31.05.2022 aus. Im nächsten Jahr wird die EU-Kommission Entwürfe für Neuregelungen vorlegen.