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EU
Kommission
Beihilfenrecht
Beihilfenreform

Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2019 eine neue Mitteilung über die Umsetzung von Entscheidungen der Kommission angenommen, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, rechtswidrige und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen zurückzufordern („Rückforderungsbekanntmachung“). Die neue Bekanntmachung ersetzt die Rückforderungsbekanntmachung aus dem Jahr 2007. Sie richtet sich in erster Linie an die Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der Entscheidungen der Kommission zur Anordnung der Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen zuständig sind. Darin werden die Regeln und Verfahren für die Rückforderung staatlicher Beihilfen sowie die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten näher erläutert.

Die neue Bekanntmachung enthält nicht viele wesentliche Änderungen. Sie enthält allerdings nähere Angaben zu bestimmten Aspekten des Rückforderungsverfahrens,

Darüber hinaus enthält die neue Mitteilung im Vergleich zur bestehenden Mitteilung spezifische Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Quantifizierung der zurückzufordernden Beihilfen und zur Identifizierung der „Begünstigten“, d. h. der Unternehmen, die von den rechtswidrigen staatlichen Beihilfen profitiert haben. Con den Mitgliedsstaaten wird nun ausdrücklich gefordert, die Rückforderung auch auf Unternehmen auszudehnen, die ursprünglich nicht begünstigt waren, auf die aber später Beihilfen übertragen wurden

Die Bekanntmachung enthält auch spezielle Abschnitte mit detaillierten Erläuterungen zur Umsetzung der Beitreibung bei Steuererleichterungen, Insolvenzverfahren und Umstrukturierungen. Zum Beispiel werden nationale Verjährungsfristen für die Rückforderung von Steuerrückständen nicht mehr angewendet, wenn dies die vollständige Rückforderung der Beihilfe behindern sollte. Die Mitteilung erläutert ferner, wie die Kommission die Mitgliedstaaten während der Rückforderungsphase unterstützen kann, z.B. durch die Organisation von Kick-off-meetings sowie durch den Austausch von Dokumenten und Arbeitsmethodenplänen.

Die neue Bekanntmachung beruht auf einer Konsultation zu einem Entwurf, den die Kommission Anfang 2019 veröffentlicht hatte (vgl. dazu FIW-Artikel vom 15.02.19).

Hintergrund:

Nach der beihilferechtlichen Verfahrensverordnung ist die Kommission verpflichtet, die Rückforderung rechtswidrig bewilligter Beihilfen anzuordnen, sofern dies nicht gegen einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts verstoßen würde.

2007 hatte die EU-Kommission erstmalig ein Regelwerk für die Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen geschaffen. Seitdem haben sich die Praxis der Kommission und die Rechtsprechung der Unionsgerichte weiterentwickelt. Durch die „State Aid Modernisation“ 2012-2014 wurden außerdem viele Beihilfen von einer vorherigen Genehmigung der Kommission freigestellt. Ihrerseits hat die Kommission die nachgelagerte Kontrolle verstärkt, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten rechtswidrig erteilte Beihilfen zurückfordern.

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