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Wettbewerbspolitik
Datenzugang

Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2020 ihre Datenstrategie sowie ein Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz vorgestellt. Mit der Schaffung eines einheitlichen Europäischen Datenraums möchte die EU-Kommission Europa im Sinne einer datengetriebenen Gesellschaft an die Weltspitze katapultieren.

Die Dokumente (auch teilweise in deutscher Sprache) finden Sie auf folgenden Webseiten der EU-Kommission:

  • Eine europäische Datenstrategie (Mitteilung der Kommission)

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-european-strategy-data-19feb2020_de.pdf

  • Weißbuch Künstliche Intelligenz:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/commission-white-paper-artificial-intelligence-feb2020_de.pdf

https://ec.europa.eu/info/publications/commission-report-safety-and-liability-implications-ai-internet-things-and-robotics-0_en

In der Mitteilung „Eine europäische Datenstrategie“ heißt es zu den Vorhaben der EU-Kommission zum Wettbewerbsrecht (S.16):

Die Kommission wird den Interessenträgern weitere Hinweise zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung und die Zusammenführung von Daten geben und dazu ihre Leitlinien für die horizontale Zusammenarbeit überarbeiten. Zudem ist die Kommission bereit, bei Bedarf zusätzliche projektbezogene Hinweise zur Vereinbarkeit mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu geben. Im Rahmen der Ausübung ihrer Fusionskontrollbefugnisse wird die Kommission eingehend prüfen, welche möglichen Folgen eine umfangreiche Datenakkumulation infolge von Akquisitionen auf den Wettbewerb hätte und ob Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Datenzugang oder Datenweitergabe für die Ausräumung etwaiger Bedenken nützlich wären. Bei ihrer laufenden Überprüfung einer Reihe von Leitlinien für staatliche Beihilfen wird sich die Kommission mit dem Verhältnis zwischen der öffentlichen Förderung von Unternehmen (z. B. für den digitalen Umbau) und der Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen durch Vorgaben für Begünstige bezüglich einer gemeinsamen Datennutzung befassen.

Zum Datenzugang führt die Kommission weiter aus: Nur wenn besondere Umstände dies erfordern‚ sollte die Gewährung des Zugangs zu Daten verbindlich vorgeschrieben werden, und dann jedenfalls unter fairen, zumutbaren, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen.  

In Fußnote 39 heißt es zu diesen Umständen näher:

Ein Recht auf Datenzugang sollte stets sektorspezifisch sein und nur dann gewährt werden, wenn in diesem Sektor ein Marktversagen festgestellt wird bzw. vorherzusehen ist und durch das Wettbewerbsrecht allein nicht behoben werden kann. Der Umfang eines Datenzugangsrechts sollte den berechtigten Interessen des Dateninhabers Rechnung tragen und muss mit dem Rechtsrahmen im Einklang stehen. 

Für das Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz wird bis zum 19. Mai 2020 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Auch bittet die EU-Kommission um Feedback zur Datenstrategie.

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