EU: Konferenz zum 20jährigen Bestehen der Fusionskontrollverordnung (FKVO)
Kommission
Fusionskontrolle
FKVO
Konferenz
Rede Vestager
Aufzeichnung der Merger Conference: 20 Years of EUMR Conference
Rede von Margrethe Vestager: The Merger Regulation at 20: still standing tall .
Am 17. April 2024 hat die Europäische Kommission eine Konferenz zum 20jährigen Bestehen der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) durchgeführt. Vertreter der Kommission, insbesondere Vizepräsidentin Vestager in ihrer Rede zu Beginn, stellten während der Veranstaltung klar, dass sich die FKVO aus ihrer Sicht gut bewährt habe und auch weiterhin keiner Überarbeitung bedürfe. Erforderliche Anpassungen und Klarstellungen könnten über Änderungen der begleitenden Mitteilungen und Bekanntmachungen vorgenommen werden, so wie es etwa im vergangenen Jahr mit dem Vereinfachungspaket in der Fusionskontrolle oder der neuen Bekanntmachung zur Marktabgrenzung erfolgt sei.
Außerhalb der GD Wettbewerb wurden jedoch auch auf der Konferenz verstärkt Stimmen laut, die Anpassungsbedarf in der FKVO selbst und allgemein in der Fusionskontrollpraxis der Europäischen Kommission sehen. Über entsprechenden Anpassungsbedarf ist auf einigen Panels der Konferenz diskutiert worden. Zunehmend stellt sich die Frage nach einer Anpassung der Aufgreifschwellen, die seit 1989 nicht mehr angepasst worden seien. Vertreter der Kommission wiesen in diesem Zusammenhang allerdings auf das besondere Verfahren nach Art. 1 Absatz 5 FKVO (Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission) hin, bei dem es nicht notwendig sei, die Verordnung selbst zu ändern.
Im Hinblick auf eine stärkere Kontrolle von „Killer Acquisitions“ bzw. dem Aufkauf von „nascent competitors“ bestand bei den diskutierenden Kartellbehörden Einigkeit, dass hier eine Kontrolllücke besteht, für die eine Lösung gefunden werden müsse. Sollte der EuGH im Verfahren Illumina/Grail die neue Praxis der Kommission zu Verweisungen nach Art. 22 FKVO nicht stützen und sich der kritischen Haltung von Generalanwalt Emiliou anschließen (vgl. hierzu FIW-Bericht vom 22.03.2024), werde die Kommission nach neuen Wegen suchen, um auch Fälle zu prüfen, die als wettbewerbsrelevant gesehen werden, aber aufgrund geringer Umsätze eines der beteiligten Unternehmen bislang nicht aufgegriffen werden könnten.
Angekündigt wurde kommissionsseitig ein Bericht zum Stand des Wettbewerbs in der EU, der bei einem Expertenkonsortium in Auftrag gegeben worden sei. Dieser Bericht soll Ende Juni veröffentlicht werden.