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EU
Beihilfenpolitik
Scoreboard

Beihilfenanzeiger: state_aid_scoreboard_note_2021.pdf (europa.eu)

Infografik: Infographic_scoreboard_de.pdf.pdf

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Beihilfenanzeiger 2021 (europa.eu)

Am 8. September 2021 hat die EU-Kommission ihren Beihilfenanzeiger 2021 (Scoreboard) veröffentlicht, der die staatlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020 beleuchtet. Im jährlich erscheinenden Beihilfenanzeiger werden die staatlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten zugunsten des verarbeitenden Gewerbes, des Dienstleistungssektors, der Landwirtschaft und der Fischerei aufgenommen. Ebenfalls erfasst werden Beihilfen für Finanzinstitute im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dagegen bleiben Beihilfen für den Schienenverkehr und für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unberücksichtigt.

Nach dem neuesten Anzeiger gewährten die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 staatliche Beihilfen im Umfang von 384,33 Mrd. EUR. Die Ausgaben für COVID-19-Maßnahmen beliefen sich insgesamt auf 227,97 Milliarden Euro (etwa 59 Prozent der Gesamtausgaben für staatliche Beihilfen). Für andere Maßnahmen ohne Bezug zur COVID-19-Pandemie betrug die öffentliche Unterstützung 156,36 Milliarden Euro (etwa 41 Prozent der Gesamtausgaben für Beihilfen).

Im Hinblick auf die Ausgaben für staatliche Beihilfen zur Bewältigung der COVID-19-Krise waren die Ausgaben gemessen am jeweiligen BIP 2020 der Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich. Folgende Staaten hatten die höchsten Ausgaben: Polen (3,8 Prozent), Griechenland (3,6 Prozent), Malta (3 Prozent), Slowenien (2,5 Prozent), Ungarn (2,1 Prozent) und Deutschland (1,9 Prozent). Irland (0,2 Prozent), Schweden (0,2 Prozent), Finnland (0,3 Prozent), Belgien (0,4 Prozent) und die Niederlande (0,58 Prozent) waren dagegen die Mitgliedstaaten mit den vergleichsweise geringsten Ausgaben.

Weitere wesentliche Ergebnisse aus dem Beihilfenanzeiger 2021:

Die Ausgaben für staatliche Beihilfen mit Zielen ohne Bezug zur COVID-19-Krise bewegten sich innerhalb der vor der Pandemie bestehenden Spannen. Im Vergleich zu 2019 stiegen sie um 9,12 Milliarden Euro. Dieser Anstieg ist zwar niedriger als der Anstieg im Jahr 2019 gegenüber 2018 (13,44 Milliarden Euro), entspricht aber in etwa dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg im Zeitraum 2015-2019 (9,80 Milliarden Euro pro Jahr).

Die Mitgliedstaaten haben wie in den Vorjahren auch im Jahr 2020 am meisten für die Ziele der Umweltschutz und Energieeinsparungen (77 Milliarden Euro), die regionale Entwicklung (18,30 Milliarden Euro) und Forschung und Entwicklung einschließlich Innovation (16,40 Milliarden Euro) ausgegeben.

79 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen wurden im Jahr 2020 auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnungen (AGVO und für Fischerei) durchgeführt. Die absolute Zahl der neuen, auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung durchgeführten Maßnahmen ist 2020 zwar (von 1815 im Jahr 2019) auf 2091 Maßnahmen gestiegen, doch ihr Anteil an den neuen Maßnahmen insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren geringer (98,8 Prozent der gesamten neuen Maßnahmen im Jahr 2019 waren freigestellt). Dies hängt mit dem starken Anstieg der angemeldeten COVID-19-Maßnahmen im Jahr 2020 zusammen. Die Ausgaben im Rahmen der AGVO-Maßnahmen stiegen 2020 gegenüber dem Vorjahr auf 59,5 Milliarden Euro (plus 9 Prozent), aber der Anstieg war langsamer als in den beiden Vorjahren (plus 13 Prozent im Jahr 2018 und  plus 12 Prozent im Jahr 2019).

Beihilfenanzeiger: state_aid_scoreboard_note_2021.pdf (europa.eu)

Infografik: Infographic_scoreboard_de.pdf.pdf

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Beihilfenanzeiger 2021 (europa.eu)

Am 8. September 2021 hat die EU-Kommission ihren Beihilfenanzeiger 2021 (Scoreboard) veröffentlicht, der die staatlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020 beleuchtet. Im jährlich erscheinenden Beihilfenanzeiger werden die staatlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten zugunsten des verarbeitenden Gewerbes, des Dienstleistungssektors, der Landwirtschaft und der Fischerei aufgenommen. Ebenfalls erfasst werden Beihilfen für Finanzinstitute im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Dagegen bleiben Beihilfen für den Schienenverkehr und für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unberücksichtigt.

Nach dem neuesten Anzeiger gewährten die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 staatliche Beihilfen im Umfang von 384,33 Mrd. EUR. Die Ausgaben für COVID-19-Maßnahmen beliefen sich insgesamt auf 227,97 Milliarden Euro (etwa 59 Prozent der Gesamtausgaben für staatliche Beihilfen). Für andere Maßnahmen ohne Bezug zur COVID-19-Pandemie betrug die öffentliche Unterstützung 156,36 Milliarden Euro (etwa 41 Prozent der Gesamtausgaben für Beihilfen).

Im Hinblick auf die Ausgaben für staatliche Beihilfen zur Bewältigung der COVID-19-Krise waren die Ausgaben gemessen am jeweiligen BIP 2020 der Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich. Folgende Staaten hatten die höchsten Ausgaben: Polen (3,8 Prozent), Griechenland (3,6 Prozent), Malta (3 Prozent), Slowenien (2,5 Prozent), Ungarn (2,1 Prozent) und Deutschland (1,9 Prozent). Irland (0,2 Prozent), Schweden (0,2 Prozent), Finnland (0,3 Prozent), Belgien (0,4 Prozent) und die Niederlande (0,58 Prozent) waren dagegen die Mitgliedstaaten mit den vergleichsweise geringsten Ausgaben.

Weitere wesentliche Ergebnisse aus dem Beihilfenanzeiger 2021:

Die Ausgaben für staatliche Beihilfen mit Zielen ohne Bezug zur COVID-19-Krise bewegten sich innerhalb der vor der Pandemie bestehenden Spannen. Im Vergleich zu 2019 stiegen sie um 9,12 Milliarden Euro. Dieser Anstieg ist zwar niedriger als der Anstieg im Jahr 2019 gegenüber 2018 (13,44 Milliarden Euro), entspricht aber in etwa dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg im Zeitraum 2015-2019 (9,80 Milliarden Euro pro Jahr).

Die Mitgliedstaaten haben wie in den Vorjahren auch im Jahr 2020 am meisten für die Ziele der Umweltschutz und Energieeinsparungen (77 Milliarden Euro), die regionale Entwicklung (18,30 Milliarden Euro) und Forschung und Entwicklung einschließlich Innovation (16,40 Milliarden Euro) ausgegeben.

79 Prozent der neuen Beihilfemaßnahmen wurden im Jahr 2020 auf der Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnungen (AGVO und für Fischerei) durchgeführt. Die absolute Zahl der neuen, auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung durchgeführten Maßnahmen ist 2020 zwar (von 1815 im Jahr 2019) auf 2091 Maßnahmen gestiegen, doch ihr Anteil an den neuen Maßnahmen insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren geringer (98,8 Prozent der gesamten neuen Maßnahmen im Jahr 2019 waren freigestellt). Dies hängt mit dem starken Anstieg der angemeldeten COVID-19-Maßnahmen im Jahr 2020 zusammen. Die Ausgaben im Rahmen der AGVO-Maßnahmen stiegen 2020 gegenüber dem Vorjahr auf 59,5 Milliarden Euro (plus 9 Prozent), aber der Anstieg war langsamer als in den beiden Vorjahren (plus 13 Prozent im Jahr 2018 und  plus 12 Prozent im Jahr 2019).

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