EuGH verwirft Verweisungspraxis der Kommission und kippt Übernahmeverbot in der Rechtssache Illumina/Grail
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Fusionskontrolle
Verweisungen
Art. 22 FKVO
Mitteilung der Kommission: https://competition-policy.ec.europa.eu/state-aid/publications/targeted-consultation_en
Noch bis zum 6. September 2024 läuft eine Konsultation der EU-Kommission für ein neues Verfahren für den Zugang zu Gerichten für die Öffentlichkeit, um bestimmte Entscheidungen über staatliche Beihilfemaßnahmen anzufechten, die ggf. gegen EU-Umweltrecht verstoßen.
Im Rahmen des neuen Verfahrens könnten z. B. Nichtregierungsorganisationen die Kommission um eine interne Überprüfung einer Beihilfeentscheidung wegen vorgeblicher Verstöße gegen das EU-Umweltrecht ersuchen. Die Antragsteller hätten zudem das Recht, vor den EU-Gerichten Rechtsmittel einzulegen.
Ziel ist es, mit dem neuen Verfahren die Auswirkungen zu berücksichtigen, die staatliche Beihilfen für den Europäischen Green Deal, für die Gewährleistung der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität des Binnenmarktes in Krisenzeiten und für Investitionsentscheidungen haben.
Hintergrund der Initiative sind die Feststellungen des Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC), dass die EU gegen das Aarhus-Übereinkommen verstößt, weil die Öffentlichkeit Entscheidungen über staatliche Beihilfen nicht gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV wegen eines Verstoßes gegen EU-Umweltrecht anfechten kann (vgl. zur Feststellung des ACCC und Einlassungen anderer Beteiligter: ACCC/C/2015/128 European Union | UNECE).
Die Kommission plant, 2025 die Ergebnisse der Konsultation im Rahmen eines Arbeitspapiers zu veröffentlichen.