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EU
Kommission
Bericht über die Wettbewerbspolitik

Bericht: https://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/2019/part1_de.pdf

Vorwort: https://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/2019/fw_de.pdf

Arbeitspapier der Kommissionsdienststelle: https://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/2019/part2_en.pdf

Am 9. Juli 2020 hat die Kommission den Bericht über ihre Wettbewerbspolitik im Jahr 2019 veröffentlicht. Bereits in der Einleitung wird betont, dass das EU-Wettbewerbsrecht den grünen und digitalen Wandel der Wirtschaft berücksichtigen müsse und sich „insbesondere neue[n] Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten, Algorithmen und sich schnell entwickelnden Märkten in einem zunehmend digitalen Umfeld stellen [müsse].“ Zusammen mit dem Bericht ist ein Arbeitsdokument der Kommission veröffentlicht worden. 

Das Vorwort der Wettbewerbskommissarin zum Bericht thematisiert neben den wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor allem das „New Competition Tool“. Eine strikte Durchsetzung der bestehenden Wettbewerbsvorschriften reiche nicht mehr aus, so Vestager. Bezugnehmend auf den Vorschlag der Kommission für eine ex ante-Regulierung von sog. digitalen „Gatekeeper“-Plattformen im Rahmen des Digital Services Act (DSA) heißt es im Vorwort: 

Zur Vermeidung von Marktversagen kann es erforderlich sein, zusätzlich sektorspezifische Regulierungsmaßnahmen einzuführen, so etwa bei Märkten, die von digitalen Plattformen beherrscht werden, welche die Rolle von „Gatekeepern“ innehaben. Wettbewerbsfähigkeit erfordert Wettbewerb – in Europa und weltweit.

Kommissarin Vestager betont in Bezug auf drittstaatliche Subventionen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen, dass es „geeignete[r] Instrumente, um den negativen Auswirkungen ausländischer Subventionen zu begegnen“ bedürfe und verweist auf die Vorschläge des Weißbuches der Kommission „zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten“.

Im Bericht selbst werden im Jahr 2019 eingeführte Neuerungen der Kommission dargestellt. Diese belaufen sich zum einen auf die Einführung von Eignungsprüfungen bei der Überprüfung der Beihilfenregelungen, die den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung folgen.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Beginn der Bewertung der Regelungen , nach denen bestimmte horizontale und vertikale Vereinbarungen vom allgemeinen Wettbewerbsrecht der EU ausgenommen sind (Vertikale und horizontale Gruppenfreistellungsverordnungen sowie die dazu gehörigen Leitlinien).

Neue Herausforderungen hätten sich in den Bereichen Digitales, Telekommunikation und Medien ergeben. Mit ihrer politischen Initiative „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ habe die Kommissionspräsidentin den Bereich Digitales als eine ihrer obersten Prioritäten für die laufende Amtszeit der Kommission definiert, wobei die Wettbewerbspolitik eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung eines gut funktionierenden Binnenmarkts für digitale Dienste sei. Erwähnung findet auch der Bericht „Competition policy for the digital era“ der drei unabhängigen Sonderberatern über die künftigen Herausforderungen der Digitalisierung für die Wettbewerbspolitik.

Berichtet wird über die Verbesserung der Wirksamkeit der Kronzeugenverfahren durch das Online-Tool „eLeniency“. Weiter schildert die Kommission die wichtigsten Verfahren im Bereich der Kartellrechtsdurchsetzung und der Durchsetzung der Fusionskontrolle. Die Schilderung dieser Verfahren nimmt im Bericht erheblichen Raum ein. Insbesondere die Untersagung im Fusionsfall „Siemens/Alstom“ wird noch einmal in einigen Details aufgefächert.

In der Beihilfenpolitik werden die Genehmigungen nach der Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) skizziert (Mikroelektronik, Batteriezellfertigung), nach denen die Mitgliedstaaten transnationale Projekte von strategischer Bedeutung für die EU unterstützen können. Ferner berichtet die Kommission über ihren Kampf gegen ungerechtfertigte selektive Steuervorteile im Beihilfenrecht und auf Maßnahmen im Banken- und Finanzsektor.

Der Jahresrückblick endet mit dem Ausblick auf die geplante Überprüfung der Bekanntmachung der Kommission zur Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft. Außerdem weist die Kommission auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden und die Verständigung auf gemeinsame Standards und Verfahren, sowohl im Rahmen internationaler Gremien, wie der WTO, OECD und dem ICN und dem ECN, als auch bilateral hin.

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