Kommission
Sektoruntersuchung
Kapazitätsmechanismen
Die EU-Kommission hat am 13. April 2016 erste Ergebnisse ihrer beihilferechtlichen Sektoruntersuchung zu Stromkapazitätsmechanismen veröffentlicht. Die Sektoruntersuchung war im April 2015 eingeleitet worden, um Informationen über national bestehende oder geplante Kapazitätsmechanismen zu sammeln und zu prüfen, ob diese eine ausreichende Stromversorgung gewährleisten, ohne den Wettbewerb oder den Handel in der Europäischen Union zu verzerren (vgl. FIW-Bericht vom 02.05.2015). Die Sektoruntersuchung bezieht sich auf 11 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.
Hintergrund:
Nach Ansicht der Kommission sind in den zu prüfenden Ländern Kapazitätsmechanismen bereits eingeführt oder in Planung. Mit dieser Sektoruntersuchung – der ersten im Beihilfenrecht – soll insbesondere geprüft werden, ob mit den jeweiligen Kapazitätsmechanismen eine ausreichende Stromversorgung gewährleistet wird, ohne den Wettbewerb oder den Handel im EU-Binnenmarkt zu verzerren.
Die Möglichkeit für Sektoruntersuchungen im Beihilfenrecht wurde durch die Verordnung Nr. 734/2013 des Rates vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung Nr. 659/1999 (Verfahrensverordnung) erst eingeführt.
Zu dem nun veröffentlichten Zwischenbericht und zugehörigem Arbeitsdokument führt die Kommission bis zum 6. Juli 2016 eine öffentliche Konsultation durch. Die Ergebnisse der Konsultation werden sowohl in den bis Ende 2016 angekündigten Abschlussbericht der Sektoruntersuchung einfließen, wie auch in die im Laufe des Jahres geplanten Legislativvorschläge zur Umgestaltung der Strommärkte.
Ergebnisse des Zwischenberichtes:
Die Kommission hat die bislang im Rahmen der Sektoruntersuchung erhaltenen Informationen aus den betroffenen 11 Mitgliedstaaten ausgewertet. Unter den bestehenden Kapazitätsmechanismen stellen demnach strategische Reserven, bei denen bestimmte Kraftwerke dafür bezahlt werden, dass sie im Bedarfsfall wieder ans Netz gehen, den gängigsten Mechanismus dar. Daneben bestehe aber eine – durch die Kommission begrüßte – Tendenz zur Einführung offenerer und inklusiver Mechanismen, an denen sich auch andere Kapazitätsanbieter beteiligen können.
Die Kommission hat die bislang im Rahmen der Sektoruntersuchung erhaltenen Informationen aus den betroffenen 11 Mitgliedstaaten ausgewertet. Unter den bestehenden Kapazitätsmechanismen stellen demnach strategische Reserven, bei denen bestimmte Kraftwerke dafür bezahlt werden, dass sie im Bedarfsfall wieder ans Netz gehen, den gängigsten Mechanismus dar. Daneben bestehe aber eine – durch die Kommission begrüßte – Tendenz zur Einführung offenerer und inklusiver Mechanismen, an denen sich auch andere Kapazitätsanbieter beteiligen können.
Die Kommission kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass in bestimmten Regionen tatsächlich eine Versorgungslücke entstehen kann, die nicht aus eigener Kraft durch die Region zu bewältigen ist. Dies könne an niedrigen Preisobergrenzen oder mangelnden Investitionen in Erzeugungskapazitäten liegen. Solange es diesbezüglich keine Verbesserung im Strommarkt gebe, könnten Kapazitätsmechanismen in bestimmten Fällen erforderlich sein, um auftretende Engpässe zu überbrücken.
Die Kommission kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass in bestimmten Regionen tatsächlich eine Versorgungslücke entstehen kann, die nicht aus eigener Kraft durch die Region zu bewältigen ist. Dies könne an niedrigen Preisobergrenzen oder mangelnden Investitionen in Erzeugungskapazitäten liegen. Solange es diesbezüglich keine Verbesserung im Strommarkt gebe, könnten Kapazitätsmechanismen in bestimmten Fällen erforderlich sein, um auftretende Engpässe zu überbrücken.
Die Kommission kritisiert allerdings, dass fast die Hälfte der untersuchten Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen entworfen habe, ohne ausreichend zu überprüfen, ob die Versorgungssicherheit auf dem betreffenden Markt überhaupt gefährdet sei und welches Versorgungsniveau erreicht werden müsse. Die Bedarfsprüfung gehöre zu den wesentlichen Elementen bei der Genehmigung einer Beihilfe.
Auch die Ausgestaltung der Kapazitätsmechanismen in mehreren Mitgliedstaaten müsse verbessert werden. Einige der bestehenden Mechanismen könnten zielgerichteter und kosteneffizienter ausgestaltet werden. Die Mitgliedstaaten hätten oftmals nicht angemessen überprüft, auf welchem Weg die Versorgungssicherheit am besten gewährleistet werden könne. Daneben werde der Preis für Stromkapazitäten in den meisten Mitgliedstaaten nicht durch ein wettbewerbliches Verfahren ermittelt, sondern entweder durch den Staat festgesetzt oder bilateral zwischen Staat und Kapazitätsanbieter ausgehandelt, wodurch die Gefahr einer Überkompensation entstünde.
Die Kommission kritisiert allerdings, dass fast die Hälfte der untersuchten Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen entworfen habe, ohne ausreichend zu überprüfen, ob die Versorgungssicherheit auf dem betreffenden Markt überhaupt gefährdet sei und welches Versorgungsniveau erreicht werden müsse. Die Bedarfsprüfung gehöre zu den wesentlichen Elementen bei der Genehmigung einer Beihilfe.
Auch die Ausgestaltung der Kapazitätsmechanismen in mehreren Mitgliedstaaten müsse verbessert werden. Einige der bestehenden Mechanismen könnten zielgerichteter und kosteneffizienter ausgestaltet werden. Die Mitgliedstaaten hätten oftmals nicht angemessen überprüft, auf welchem Weg die Versorgungssicherheit am besten gewährleistet werden könne. Daneben werde der Preis für Stromkapazitäten in den meisten Mitgliedstaaten nicht durch ein wettbewerbliches Verfahren ermittelt, sondern entweder durch den Staat festgesetzt oder bilateral zwischen Staat und Kapazitätsanbieter ausgehandelt, wodurch die Gefahr einer Überkompensation entstünde.
In dem Zwischenbericht wird nicht bewertet, ob die einzelnen bestehenden oder geplanten Kapazitätsmechanismen in den Mitgliedstaaten den EU-Beihilferegeln entsprechen. Dies bleibt einer Einzelfallprüfung nach den Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien vorbehalten, die spezifische Regelungen zur Bewertung von Kapazitätsmechanismen enthalten. Die Kriterien in den Leitlinien besagen insbesondere, dass die Mitgliedstaaten vor allem nachweisen können müssen, dass die Maßnahmen erforderlich sind. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Kapazitätsmechanismen so gestaltet sind, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht verzerren. Zum Beispiel dürfen sie nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugen oder Barrieren errichten, die den Stromfluss zwischen EU-Ländern behindern.