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Europäische Kommission zur Künstlichen Intelligenz

EU
Kommission
Künstliche Intelligenz
Generative KI
Virtuelle Welten
Wettbewerbsrecht

Policy Brief (europa.eu)

Die EU-Kommission hat am 19. September 2024 in einem „Competition Policy Brief“ erste Erkenntnisse aus dem Konsultationsprozess zum Themenkomplex Wettbewerb in den Bereichen generative KI-Systeme und virtuelle Welten veröffentlicht. Im ersten Quartal 2024 hatte die EU-Kommission eine Konsultation dazu durchgeführt. Im Juni 2024 fand ein Workshop zu diesem Thema statt (vgl. dazu FIW-Bericht vom 12.01.2024 und vom 26.08.2024). Die Kommission arbeitet derzeit an der Auswertung der Konsultations- und Workshopergebnisse und wird erst nach offiziellem Beginn der neuen Kommission 2024-2029 mögliche Folgemaßnahmen bekanntgeben.

Im aktuellen Competition Policy Brief fasst die Kommission die wesentlichen Ergebnisse der Konsultation im Hinblick auf aktuelle Markttendenzen und mögliche Markteintrittsbarrieren auf generativen KI-Märkten und bezüglich virtueller Welten zusammen.
Insbesondere enthält der Competition
Policy Brief einen „Referenzrahmen“ zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf (vor- und nachgelagerten) generativen KI-Märkten. Hierzu zählen Angaben zur möglichen Marktabgrenzung und Kriterien für die Identifizierung der Marktanteile, aber auch mögliche anwendbare Schadenstheorien. Demnach wird die GD Wettbewerb insbesondere bei folgenden Wettbewerbsrisiken besonders achtsam sein:

  • Risiko, dass etablierte große digitale Akteure, die derzeit möglicherweise einen bevorzugten Zugang zu den Schlüsselkomponenten der generativen KI haben, diesen Dritten auf exklusiver Basis gewähren oder Wettbewerbern den Zugang dazu verwehren.

  • Risiko, dass große Akteure, die generative KI-Grundlagenmodelle anbieten, ihre Marktmacht nutzen, um die Auswahl einzuschränken oder den Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten zu verzerren, wenn sie KI-Anwendungen vertreiben und vermarkten.

  • Risiko, dass Vereinbarungen zwischen horizontalen Wettbewerbern den Wettbewerbsdruck zwischen diesen Akteuren verringern oder einen unrechtmäßigen Austausch von wirtschaftlich sensiblen Informationen ermöglichen.

  • Risiko, dass vertikal integrierte Marktteilnehmer eine Preispolitik verfolgen, die darauf abzielt, andere Marktteilnehmer unter Druck zu setzen.

  • Risiko von „Killer“- oder „Reverse-Killer“-Akquisitionen, d. h. Akquisitionen, die darauf abzielen, den entstehenden Wettbewerb auf generativen KI-Märkten auszuschalten, um die Position des Erwerbers auf diesen Märkten zu schützen.


Allerdings stellt die Kommission auch fest, dass die Technologien der generativen KI und der virtuellen Welten zweifelsohne erhebliche positive Veränderungen sowie Innovationen und neue Geschäftsmodelle mit sich bringen. Der generative KI-Sektor liegt wird laut Kommission von Akteuren und Interessenvertretern als sehr dynamisch beschrieben, mit einer reichhaltigen FuE-Tätigkeit und vielen Akteuren unterschiedlicher Größe entlang der Lieferkette für die Entwicklung und den Einsatz von Grundlagenmodellen. 

Bereits im Juli hatte die Kommission gemeinsam mit dem US Department of Justice, der US Federal Trade Commission und der UK Competition an  Markets Authority eine gemeinsame Erklärung zum Wettbewerb in generativen KI-Märkten veröffentlicht, um die gemeinsame Bereitschaft der Agenturen zu signalisieren, wettbewerbswidrige Praktiken in diesem Sektor zu verhindern und ihre Erwartungen an das Marktverhalten der relevanten Akteure zu verdeutlichen (vgl. dazu FIW-Bericht vom 02.08.2024). Auch andere Wettbewerbsbehörden haben in jüngerer Zeit Erklärungen oder Studien zum Thema Wettbewerb und Künstliche Intelligenz veröffentlicht, beispielsweise die Wettbewerbsbehörden in Frankreich, UK oder Portugal.

 

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