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Europäischer Rechnungshof: Kritik an der Beihilfenpolitik der EU-Kommission

EU Europäischer Rechnungshof Kommission Beihilfenkontrolle

Bericht: Sonderbericht 21/2024: Staatliche Beihilfen in Krisenzeiten – Zügige Reaktion der Kommission, aber mangelhafte Kontrollen und Widersprüche in den Leitlinien zur Unterstützung der industriepolitischen Ziele der EU

 

Pressemitteilung: Pressemitteilung


Der Europäische Rechnungshof hat am 23. Oktober 2024 den Sonderbericht „Staatliche Beihilfen in Krisenzeiten“ veröffentlicht, der die mangelnde Transparenz und Kontrolle bei der krisenbedingten Beihilfevergabe der vergangenen Jahre anprangert.

 

In dem Bericht stellt der Rechnungshof fest, dass die EU-Kommission auf die jüngsten Krisen rasch reagiert habe. Während diese ihre Vorschriften für staatliche Beihilfen „gelockert“ und dadurch den EU-Ländern die Vergabe von staatlichen Beihilfen in beispielloser Höhe ermöglicht habe, sei jedoch gleichzeitig die Kontrolle der von den Mitgliedsstaaten gewährten Beihilfen für Unternehmen zurückgefahren worden. Durch die Verabschiedung der beiden ersten Krisenrahmen hätten sich die Ausgaben für staatliche Beihilfen in der EU fast verdreifacht: Sie seien von rund 120 Milliarden Euro jährlich in der Zeit vor der Krise auf über 320 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 und fast 230 Milliarden Euro im Jahr 2022 gestiegen. Der Rechnungshof rügt, dass die Bedingungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen als Reaktion auf die Pandemie jedoch nicht immer klar definiert oder ausreichend auf die am stärksten betroffenen Unternehmen ausgerichtet gewesen seien. Die seitens der Kommission gestraffte Überprüfung der von den Mitgliedstaaten angemeldeten Beihilfen habe auch zu einigen Entscheidungen geführt, ohne dass nähere Informationen über die Finanzierungsmechanismen vorgelegen hätten. Es mangele auch an Informationen über die Umsetzung der Maßnahmen und inwieweit die genehmigten Beihilfen auch tatsächlich gewährt worden seien. Die Mitgliedstaaten hätten dazu keine vollständigen und zuverlässigen Daten vorgelegt hätten. Das schränke die Beihilfenkontrolle weiter ein.

 

Der Rechnungshof mahnt an, dass der Bedarf an staatlichen Beihilfen zur Unterstützung der EU-Industriepolitik besser analysiert werden müsse und die EU auch in Krisenzeiten staatliche Beihilfen einem Kontrollregime unterwerfen müsse, um den Binnenmarkt angesichts der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zu schützen und einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das sei notwendig, um in Zukunft gezieltere Maßnahmen konzipieren und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen minimieren zu können.

 

Der Rechnungshof stellt auch fest, dass staatliche Beihilfen zunehmend für industriepolitische Ziele, z. B. zur Stärkung der strategischen Unabhängigkeit der EU und für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, eingesetzt würden. Dagegen spreche, dass die derzeitigen Beihilfevorschriften komplex und nicht immer in sich stimmig oder ausreichend durch wirtschaftliche Analysen untermauert seien. Dadurch bestehe weiterhin die Gefahr eines Subventionswettlaufs.

 

Die EU-Kommission sollte nach Maßgabe des Sonderberichts die Prüfung und Kontrolle der staatlichen Beihilferegelungen verstärken, die Auswirkungen der krisenbezogenen Beihilfen auf den Wettbewerb evaluieren und die Transparenz und Berichterstattung über staatliche Beihilfen verbessern. Schließlich sollte die Kommission den Beihilferahmen zur Unterstützung industriepolitischer Ziele der EU vereinfachen und straffen und diese Beihilfen von einer soliden Analyse von Daten abhängig machen, die einerseits Marktversagen und andererseits Effizienzgewinne für den EU-Binnenmarkt eindeutig belegen.

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