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EU
Kommission
Gruppenfreistellungsverordnung
Kfz-Sektor

Pressemitteilung: Kartellrecht__Kommission_ver_ffentlicht_Ergebnisse_der_Evaluierung_der_Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung.pdf

Evaluierungsbericht: COM(2021)264_0 (1).pdf

Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2021 einen Evaluierungsbericht veröffentlicht, in dem sie die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“), die am 31. Mai 2023 auslaufen wird, sowie der ergänzenden Leitlinien zusammengefasst hat.

Im Rahmen der Evaluierung sollte ermittelt werden, inwieweit die Vorschriften für vertikale Vereinbarungen in der Automobilbranche ihren Zweck erfüllen. Fraglich ist, ob die Verordnung auslaufen sollte, verlängert oder überarbeitet werden sollte.

Im Dezember 2018 hatte die Kommission mit der Überprüfung der Kfz-GVO begonnen. Im Rahmen der Evaluierung führte die Kommission eine umfassende Bestandsaufnahme durch und sammelte Informationen darüber, inwieweit die Vorschriften seit ihrer Annahme im Jahr 2010 ihren Zweck erfüllt hätten. Eine öffentliche Konsultation wurde von Oktober 2020 bis Januar 2021 durchgeführt.

Wesentliche Ergebnisse der Evaluierung:

Die Kommission hat das Wettbewerbsumfeld auf drei Märkten untersucht:  1. Vertrieb von Kraftfahrzeugen, 2. Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und 3. Verkauf von Ersatzteilen. Laut dem Evaluierungsbericht habe sich das Wettbewerbsumfeld in der Kfz-Branche seit der letzten Evaluierung der Kommission im Jahr 2010 insgesamt nicht wesentlich verändert. Allerdings sei der Sektor jedoch angesichts des ökologischen und des digitalen Wandels einem großen Transformationsdruck ausgesetzt, der zu Anpassungen führen könnte. Auf S. 15 des Berichts heißt es dazu:

Erstens hat es in diesem Sektor technologische Entwicklungen gegeben, insbesondere im Bereich der Kommunikationstechnologien und aufgrund der wachsenden Bedeutung fahrzeuginterner Daten. Zweitens herrscht ein ständiger Druck, die Emissionen zu senken, insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Grünen Deals, und auf umweltfreundlichere Kraftstoffe und Antriebssysteme umzustellen. Drittens muss sich der Sektor der Situation nach der COVID-19-Pandemie stellen und sich mit der Möglichkeit auseinandersetzen, dass Mobilitätsmuster sich bis zu einem gewissen Grad dauerhaft verändert haben. Daher ist es wahrscheinlich, dass sich einige Bereiche des Kraftfahrzeugsektors in den kommenden Jahren rasch entwickeln werden und dies Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen haben wird, die bislang nicht quantifiziert werden können.“

 

 

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