Industrie- und Handelsverbände zu Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch
Gemeinsame Verbändeposition: article_102_gl_joint_statement_20250204_final.pdf
Die EU-Kommission hatte im August 2024 den Entwurf von Leitlinien zu Art. 102 AEUV über den
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderungsmissbrauch veröffentlicht und dazu eine Konsultation durchgeführt.
Auf der Internetseite der EU-Kommission sind die
nichtvertraulichen Eingaben der Interessensträger, die an der Konsultation
teilgenommen haben, veröffentlicht worden: 2024
article 102 guidelines – European Commission
Im Nachgang zu der offiziellen
Konsultation hat am 4. Februar 2025 eine Initiative von Vertretern europäischer
und internationaler Industrie- und Handelsverbände an einer gemeinsamen
Position mitgewirkt und sich für gezielte Verbesserungen bei der Überarbeitung
des Leitlinienentwurfs ausgesprochen. Die in einer gemeinsamen Position
niedergelegten Empfehlungen sind auf der Internetseite der American Chamber
of Commerce in Europe veröffentlicht worden. Die Empfehlungen der
Initiative lauten dahingehend, dass die künftigen Leitlinien einen
ausgewogeneren Ansatz enthalten sollen, der sich auf die etablierte
Rechtsprechung, wirtschaftliche Analysen und praktische Anleitungen stützt, um
die Rechtssicherheit für Unternehmen und die Vorhersehbarkeit von
Entscheidungen zu erhöhen. Die an der Position beteiligten Verbände sind die
Folgenden:
AIM – The Brands Association
American Chamber of Commerce to the EU (AmCham EU)
BDI – Federation of German Industries
Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe)
Confederation of Swedish Enterprise
Connect Europe
MedTech Europe
National Foreign Trade Council (NFTC)
The British Chamber of Commerce | EU & Belgium
U.S. Chamber of Commerce
United States Council for International Business (USCIB).
Hintergrund
Bislang gibt es keine
Leitlinien zur näheren Erläuterung des Anwendungsbereichs von Art. 102 AEUV. Die Kommission hatte lediglich 2008 ihre
Durchsetzungsprioritäten in diesem Bereich in Form einer Mitteilung veröffentlicht und im März 2023 aktualisiert. Der Leitlinienentwurf enthält insbesondere
Orientierungshilfen zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit
Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, unter anderem Die EU-Kommission
möchte mit den Leitlinien künftig mehr Klarheit und
Vorhersehbarkeit in Bezug auf den allgemeinen Prüfungsrahmen für Fälle von
Behinderungsmissbrauch durch Unternehmen in marktbeherrschender Stellung
schaffen. Sie sollen die Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung
erhöhen und die Rechtsprechung der EU-Gerichte sowie die umfangreichen
Erfahrungen der Kommission bei der Durchsetzung von Artikel 102 AEUV
widerspiegeln. Der Leitlinienentwurf ist bei Wirtschaftsvertretern und Anwälten
vielfach auf Kritik gestoßen, da er die Rechtsprechung nicht 1:1 umsetzt,
sondern der EU-Kommission ein weites Ermessen einräumt und damit dem Ziel,
Rechtsicherheit zu schaffen, gerade nicht gerecht wird.