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Industrie- und Handelsverbände zu Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch

EU Missbrauchskontrolle Marktbeherrschung Behinderungsmissbrauch Leitlinien

Gemeinsame Verbändeposition: article_102_gl_joint_statement_20250204_final.pdf

Die EU-Kommission hatte im August 2024 den Entwurf von Leitlinien zu Art. 102 AEUV über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Behinderungsmissbrauch veröffentlicht und dazu eine Konsultation durchgeführt.

Auf der Internetseite der EU-Kommission sind die nichtvertraulichen Eingaben der Interessensträger, die an der Konsultation teilgenommen haben, veröffentlicht worden: 2024 article 102 guidelines – European Commission

Im Nachgang zu der offiziellen Konsultation hat am 4. Februar 2025 eine Initiative von Vertretern europäischer und internationaler Industrie- und Handelsverbände an einer gemeinsamen Position mitgewirkt und sich für gezielte Verbesserungen bei der Überarbeitung des Leitlinienentwurfs ausgesprochen. Die in einer gemeinsamen Position niedergelegten Empfehlungen sind auf der Internetseite der American Chamber of Commerce in Europe veröffentlicht worden. Die Empfehlungen der Initiative lauten dahingehend, dass die künftigen Leitlinien einen ausgewogeneren Ansatz enthalten sollen, der sich auf die etablierte Rechtsprechung, wirtschaftliche Analysen und praktische Anleitungen stützt, um die Rechtssicherheit für Unternehmen und die Vorhersehbarkeit von Entscheidungen zu erhöhen. Die an der Position beteiligten Verbände sind die Folgenden: 

AIM – The Brands Association

American Chamber of Commerce to the EU (AmCham EU)

BDI – Federation of German Industries

Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe)

Confederation of Swedish Enterprise

Connect Europe

MedTech Europe

National Foreign Trade Council (NFTC)

The British Chamber of Commerce | EU & Belgium

U.S. Chamber of Commerce

United States Council for International Business (USCIB).

Hintergrund

Bislang gibt es keine Leitlinien zur näheren Erläuterung des Anwendungsbereichs von Art. 102 AEUV. Die Kommission hatte lediglich 2008 ihre Durchsetzungsprioritäten in diesem Bereich in Form einer Mitteilung veröffentlicht und im März 2023 aktualisiert. Der Leitlinienentwurf enthält insbesondere Orientierungshilfen zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, unter anderem Die EU-Kommission möchte mit den Leitlinien künftig mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf den allgemeinen Prüfungsrahmen für Fälle von Behinderungsmissbrauch durch Unternehmen in marktbeherrschender Stellung schaffen. Sie sollen die Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung erhöhen und die Rechtsprechung der EU-Gerichte sowie die umfangreichen Erfahrungen der Kommission bei der Durchsetzung von Artikel 102 AEUV widerspiegeln. Der Leitlinienentwurf ist bei Wirtschaftsvertretern und Anwälten vielfach auf Kritik gestoßen, da er die Rechtsprechung nicht 1:1 umsetzt, sondern der EU-Kommission ein weites Ermessen einräumt und damit dem Ziel, Rechtsicherheit zu schaffen, gerade nicht gerecht wird. 

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