Koalitionsparteien
Industriepolitik
Fusionskontrolle
Beihilfenrecht
Am 1. Januar 2020 haben sich die Österreichische Volkspartei (ÖVP) und die Grünen in Wien auf ein Regierungsbündnis geeinigt. Das Regierungsprogramm („Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024″) ist am 2. Januar 2020 veröffentlicht worden.
Die neue österreichische Koalitionsregierung möchte, dass die EU einen globalen Ansatz in der Fusionskontrolle verfolgt und die Regeln für staatliche Beihilfen in strategischen Bereichen ausweitet. Sie fordert laut ihrem Regierungsprogramm eine Reform der EU-Wettbewerbsregeln mit dem Ziel, die europäische Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Überprüfung der Marktabgrenzungskriterien und die Neudefinition der Marktabgrenzung bei der Fusionskontrolle, um den globalen Wettbewerb bei Fusionsentscheidungen stärker berücksichtigen zu können (auf S. 176 des Programms).
Des Weiteren sollen die Ausnahmen des EU-Beihilfenrechts in bestimmten Zukunftsbereichen ausgeweitet werden, um innovative Markteinführungen und Anschubfinanzierung leichter zu fördern.
Zudem gelte es, „durch eine Reform der WTO das regelbasierte multilaterale Handelssystem zu stärken“. China solle nicht mehr „als Entwicklungsland“ eingestuft werden, da dies nicht mehr zeitgemäß sei. China solle auch eine „strengere Ahndung bei Nicht-Einhaltung von Beihilfenrecht“ erfahren (S. 176).
Die Regierung möchte, dass sich Österreich stärker im Rahmen der „Important Projects of Common European Interest (IPCEI)“ engagiert, „um die Teilnahme an all jenen Programmen sicherzustellen, die Österreichs Wirtschafts- und Umweltinteressen entsprechen“ (S. 176). Dazu gehöre insbesondere eine Teilnahme an dem IPCEI „Batterien“ (S. 130).
Österreich soll auch „Regulatory Sandboxes“ umsetzen (S. 89). Insbesondere sollen damit innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Rahmen, der nach objektiven Kriterien ausgestaltet ist, getestet werden können, „wenn ihre Anwendung sonst rechtlich nicht gedeckt ist“. Dies betreffe z. B. innovative Start-ups oder KMUs, die neue Geschäftsmodelle, Technologien, Dienstleistungen oder Produkte vertreiben wollen, die sich durch die bestehende Gewerbeordnung nicht abdecken lassen.
Industrie- und wettbewerbspolitisch verfolgt die Regierung damit einen teilweise entgegengesetzten Ansatz zur Position der Bundeswettbewerbsbehörde (vgl. dazu FIW-Bericht vom 09.01.20).