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Bericht: https://www.documentcloud.org/documents/7222836-Investigation-of-Competition-in-Digital-Markets.html

Der Unterausschuss Kartellrecht im Repräsentantenhaus veröffentlichte am 6. Oktober 2020 einen Bericht, der feststellt, dass die Unternehmen Google, Apple, Facebook und Amazon (GAFA) ihre Marktmacht missbraucht hätten (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 15.08.19, 07.09.19, 05.11.19 und 06.08.20). Beispiele dafür seien unter anderem die Übernahme von rivalisierenden Unternehmen, ihre Torwächterstellung und die Benachteiligung von Konkurrenten auf den eigenen Plattformen.

Der Bericht enthält eine Reihe von konkreten Vorschlägen, deren Umsetzung den Aufbau und die Operationsweise der Technologieindustrie in den USA erheblich verändern würde. Er schlägt vor, marktmächtigen Plattformen zu verbieten, eigene Dienste und Produkte zu bevorzugen, und präventiv bei Übernahmen und Fusionen einzuschreiten. In der Fusionskontrolle wird dabei die Einführung einer Beweislastumkehr vorgeschlagen. Übernahmen durch marktbeherrschende Plattformen sollen grundsätzlich als wettbewerbswidrig gelten, es sei denn, die fusionierenden Parteien können nachweisen, dass die Transaktion dem öffentlichen Interesse dient.

Außerdem wird vorgeschlagen, marktbeherrschenden Unternehmen ggf. zu verbieten, in anderen Geschäftsbereichen tätig zu sein. Sollte ein Unternehmen in mehreren Märkten aktiv sein und seine Marktmacht in einem Geschäftsfeld, in einem anderem Geschäftsfeld missbrauchen, um auf diesem einen Vorteil zu erlangen, soll es aufgespaltet werden können. Als Beispiele für Unternehmen, welche ihre Dominanz in einem Markt auf einem anderen Geschäftsfeld missbrauchen, nennt der Bericht Amazon und Google. Marktteilnehmer, die von Amazons Einzelhandelsplattform abhängig sind, seien in Verhandlungen effektiv gezwungen, Amazons Forderungen zu akzeptieren – selbst in Märkten, in denen Amazon sonst nicht die Macht hätte, Handelsbedingungen festzulegen. Google verlange wiederum, dass Smartphone-Hersteller, die Android verwenden wollten, bestimmte Google-Apps als Standard verwenden, damit Google sein Suchmonopol aufrechterhalten und Möglichkeiten für Drittanbieter-Entwickler unterbinden könne.

Für die Aufspaltung eines Unternehmens kämen dem Bericht zufolge bestimmte Formen der Trennung in Frage. Entweder könne man eine Eigentumstrennung durchführen, die einen Verkauf und getrennte Eigentümerschaft jedes Geschäfts erfordern würde, oder aber eine bloße Funktionstrennung, die es einem Unternehmen erlauben würde, sich in mehreren Geschäftsbereichen zu betätigen, ohne Interessenkonflikte herbeizuführen.  

Weitreichende Implikationen

Zum Abschluss greift der Bericht sehr deutlich die Theorie des „consumer welfare standard“ an: Durch eine Begrenzung der Schadensanalyse auf die Verbraucherwohlfahrt („consumer welfare“) als alleiniges Ziel des Kartellrechts habe der Supreme Court – entgegen der klaren gesetzgeberischen Absicht. den Wettbewerbsprozess außer Acht gelassen und die Kartellrechtsprechung unzulässig beschränkt. Daher müssten die bestehenden Kartellgesetze neu formuliert werden, um „klarzustellen, dass sie nicht nur die Verbraucher, sondern auch Arbeitnehmer, Unternehmer, unabhängige Unternehmen, offene Märkte, eine faire Wirtschaft und demokratische Ideale schützen„.

Eine umfassende Neugestaltung des Kartellrechts in Richtung eines strengeren Wettbewerbsschutzes hätte auch Folgen für Unternehmen außerhalb der Technologiebranche. So enthält der Bericht (S. 392 ff) neben Empfehlungen zum Umgang mit den GAFA auch allgemeine Forderungen nach einer stärkeren Fusionskontrolle, mehr Befugnissen und Mitteln für das Kartellamt (FTC) und einer Stärkung des Kartellrechts.

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