Monopolkommission
Sondergutachten
Post
Sondergutachten: 13sg_post_volltext.pdf (monopolkommission.de)
Pressemitteilung: Pressemitteilung (monopolkommission.de)
Die Monopolkommission hat am 13. Dezember 2023 ihr 13. Sektorgutachten Post mit dem Titel „Postwesen durch Wettbewerb erneuern!“ vorgestellt. Sie appelliert damit an die Politik, das Postgesetz grundlegend zu reformieren, um für mehr Wettbewerb zu sorgen und im Brief- und Paketbereich eine qualitativ hochwertige postalische Versorgung langfristig zu sichern. Das alte Postgesetz aus dem Jahr 1998 bilde nach Ansicht der Monopolkommission die Lebenswirklichkeit der Menschen nicht mehr ab. Die Monopolkommission wartet mit zahlreichen Einzelvorschlägen zu notwendigen Anpassungen des Postrechts auf.
Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz könne für die notwendige Reform eine gute Grundlage sein und sollte nach dem Dafürhalten der Monopolkommission zeitnah umgesetzt werden (bis auf den Vorschlag einer erweiterten Umsatzsteuerbefreiung).
Anm.: Hierbei handelt es sich um den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) vom 28.11.23. Hier abrufbar: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (bmwk.de). Ziel des Gesetzes ist es, auch in Zukunft „flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen.“
Im Bereich des Universaldienstes, der das Mindestmaß an postalischer Versorgung darstellt, sollten nach den Empfehlungen der Monopolkommission die Vorgaben an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden. Wichtig sei es dabei auch, das Briefporto langfristig erschwinglich zu halten. Dazu könnten unter anderem längere Brieflaufzeiten, weniger Zustelltage und automatisierte Poststationen beitragen. Derzeit führten die stetig sinkenden Briefmengen tendenziell dazu, dass die Stückkosten pro Brief anstiegen. Die Monopolkommission kritisiert insbesondere die Umsatzsteuerbefreiung einiger Dienstleistungen der Deutsche Post AG und die geplante Ausweitung dieser Befreiung. Sie schlägt vor, dass auch andere Unternehmen als die Deutsche Post AG für eine Erbringung von Universaldienstleistungen in Betracht kommen sollten.
Schließlich spricht die Monopolkommission arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen an. Für deren wirksame Durchsetzung bedürfe es eines effektiveren Meldesystems bei der Meldestelle des Bundes, das die Beschäftigten in die Lage versetzt, Missstände zu erkennen und anonym zu melden.
Sondergutachten: 13sg_post_volltext.pdf (monopolkommission.de)
Pressemitteilung: Pressemitteilung (monopolkommission.de)
Die Monopolkommission hat am 13. Dezember 2023 ihr 13. Sektorgutachten Post mit dem Titel „Postwesen durch Wettbewerb erneuern!“ vorgestellt. Sie appelliert damit an die Politik, das Postgesetz grundlegend zu reformieren, um für mehr Wettbewerb zu sorgen und im Brief- und Paketbereich eine qualitativ hochwertige postalische Versorgung langfristig zu sichern. Das alte Postgesetz aus dem Jahr 1998 bilde nach Ansicht der Monopolkommission die Lebenswirklichkeit der Menschen nicht mehr ab. Die Monopolkommission wartet mit zahlreichen Einzelvorschlägen zu notwendigen Anpassungen des Postrechts auf.
Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz könne für die notwendige Reform eine gute Grundlage sein und sollte nach dem Dafürhalten der Monopolkommission zeitnah umgesetzt werden (bis auf den Vorschlag einer erweiterten Umsatzsteuerbefreiung).
Anm.: Hierbei handelt es sich um den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) vom 28.11.23. Hier abrufbar: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (bmwk.de). Ziel des Gesetzes ist es, auch in Zukunft „flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen.“
Im Bereich des Universaldienstes, der das Mindestmaß an postalischer Versorgung darstellt, sollten nach den Empfehlungen der Monopolkommission die Vorgaben an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden. Wichtig sei es dabei auch, das Briefporto langfristig erschwinglich zu halten. Dazu könnten unter anderem längere Brieflaufzeiten, weniger Zustelltage und automatisierte Poststationen beitragen. Derzeit führten die stetig sinkenden Briefmengen tendenziell dazu, dass die Stückkosten pro Brief anstiegen. Die Monopolkommission kritisiert insbesondere die Umsatzsteuerbefreiung einiger Dienstleistungen der Deutsche Post AG und die geplante Ausweitung dieser Befreiung. Sie schlägt vor, dass auch andere Unternehmen als die Deutsche Post AG für eine Erbringung von Universaldienstleistungen in Betracht kommen sollten.
Schließlich spricht die Monopolkommission arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen an. Für deren wirksame Durchsetzung bedürfe es eines effektiveren Meldesystems bei der Meldestelle des Bundes, das die Beschäftigten in die Lage versetzt, Missstände zu erkennen und anonym zu melden.