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Deutscher Bundestag – Öffentliche Anhörung zum Digital Markets Act

Deutscher Bundestag – „Digital Markets Act“ soll für faire Märkte im digitalen Sektor sorgen 

Am 27. April 2022 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Digital Markets Act (DMA) statt. Dabei ging es insbesondere um die Vereinbarkeit des DMA mit dem nationalen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).  Die Fraktionen hatten sieben Sachverständige um ihre Einschätzung zum DMA gebeten. Es handelte sich um 

  • Prof. Dr. Wolfgang Kerber, Philipps-Universität Marburg
  • Prof. Dr. jur. Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission und Universität Regensburg
  • Dr. Kim Manuel Künstner, Kanzlei Schulte Rechtsanwälte
  • Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
  • Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Prof. Dr. Monika Schnitzer, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Achim Wambach, Präsident des ZEW, Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. 

Einige der Sachverständigen hatten schriftliche Stellungnahmen vorgelegt (hier abrufbar: Deutscher Bundestag – „Digital Markets Act“ soll für faire Märkte im digitalen Sektor sorgen). 

Mundt sah den DMA und das GWB, insbesondere § 19a, als „komplementäre Instrumente“. Seiner Auffassung nach komme es durch das europäische Recht nicht zu einer Einschränkung der Anwendung nationaler Rechte. Er drang darauf, dass § 19a auch nach Inkrafttreten des DMA anwendbar bleiben solle, da es in Deutschland eine ganze Reihe von Verfahren gegeben habe, die für das DMA prägend gewesen seien. 

Wambach äußerte seine Sorge, dass die Verfahren unter dem DMA sehr lange dauern werden. Die Vorschläge der Wettbewerbskommission 4.0 seien im Übrigen weitreichender als der DMA gewesen, welcher sich noch beweisen müsse. 

Kerber sah eine Lücke des DMA beim Verbraucherschutz. Insbesondere die Endnutzer sollten besser vor Datenausbeutung geschützt werden. 

Kühling vertrat die Auffassung, dass es einer Kooperation zwischen den nationalen Kartellbehörden und der Europäischen Kommission bedürfe, um Trennschärfen und gute Handlungsstrukturen zu etablieren. 

Podszun nahm den DMA als Beitrag wahr, „die soziale Marktwirtschaft ins 21. Jahrhundert [zu] transferieren“. Allerdings fehle es an genauen Kriterien im DMA zu ermessen, wann ein Eingreifen richtig sei, um den Prinzipien und Werten der sozialen Marktwirtschaft gerecht zu werden und wann nicht. 

Schnitzer bewertete die abschließenden Verhandlungen zum DMA als positiv, da es im Trilog-Verfahren noch Zuschärfungen gegeben habe. Sie hob insbesondere die Bedeutung der Instrumente der Portabilität und der Interoperabilität hervor. 

Künstner kritisierte die zu geringe Durchschlagkraft der Missbrauchsaufsicht im DMA. Der DMA könne auch nicht die Problematik beheben, dass ein Unternehmen als Gatekeeper benachbarte Services aufkauft statt sich selbst dem Wettbewerb zu stellen. 

Darüber hinaus lag ein Antrag der Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/686 vom 15.02.22) „Marktmacht von Tech-Giganten in die Schranken weisen – Soziale Marktwirtschaft fit machen für das digitale Zeitalter“ vor (vgl. dazu FIW-Bericht vom 28.02.2022), der sich auf die – bereits abgeschlossenen – Trilogverhandlungen bezog. Die AfD-Fraktion forderte in einem Antrag (Drucksache 20/512) unter anderem, die Umsetzung der Datenstrategie der Bundesregierung federführend dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr zu übertragen.

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