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Der europäische Dachverband BusinessEurope hat ein Positionspapier zur Modernisierung des Europäischen Wettbewerbs- und Beihilferechts verabschiedet. Das Papier greift viele der aktuell diskutierten Fragen um eine mögliche Reform des Wettbewerbsrechts auf. So beschäftigt es sich unter anderem mit einer nötigen Reform der Verfahrenspraxis der Europäischen Kommission in der Fusionskontrolle sowie mit Fragen der Marktabgrenzung und Einbeziehung des potentiellen künftigen Wettbewerbs in Übernahmeentscheidungen. Daneben wird auch auf mögliche Anpassungen des Wettbewerbsrechts in Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft sowie auf die Rolle des Beihilferechts im Rahmen einer Europäischen Industriestrategie eingegangen.

In dem Papier kommen folgende Prioritäten zum Ausdruck:

– Gewährleistung einer starken EU-Wettbewerbspolitik, die konkurrierende Unternehmen und Verbraucher schützt und gleichzeitig gewährleistet, dass EU-Unternehmen auch auf globaler Ebene wettbewerbsfähig sind,

– Gewährleistung einer wirksamen und unabhängigen Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften unter Wahrung der Rechtssicherheit, gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und der Nichtdiskriminierung,

– Sicherstellung, dass der administrative und verfahrensrechtliche Rahmen der EU-Wettbewerbsverfahren, insbesondere bei der EU-Fusionskontrolle, ausreichend schnell, transparent und verhältnismäßig ist,

– Gewährleistung wirksamer „check and balances“ im System und Reform der gerichtlichen Überprüfung der Kommissionsentscheidungen,

– Gewährleistung einer wirksamen Kronzeugenregelung,

– Sicherstellung, einer realistischen und dynamischen Marktdefinition,

– Sicherstellung, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch konkurrierende Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU verzerrt wird, die nicht nach den gleichen Regeln operieren,

– Sicherstellung, dass die EU-Beihilfepolitik gute Beihilfen („good aid“) und Investitionen in große Forschungs- und Innovationsprojekte unterstützt, die zu Wachstum, Beschäftigung und globaler Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen und gleichzeitig eine marktbestimmte europäische Wirtschaft schützen,

– Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle staatlicher Beihilfen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs,

– Gewährleistung einer angemessenen und zügigen Behandlung von Fällen staatlicher Beihilfen, die keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen,

– Gewährleistung von mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit von Unternehmen und/oder gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten,

– Sicherstellung, dass EU-Unternehmen auf digitalen Märkten gleichermaßen und wirksam konkurrieren können.

 

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