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BDI
Kempf
Jubiläum

Anm.: Rede wird demnächst auf der Webseite des Bundeskartellamts veröffentlicht

Aus Anlass seines 60. Jubiläums fand am 22. Februar 2018 in Bonn im ehemaligen Plenarsaal des deutschen Bundestags ein Festakt statt, zu dem zahlreiche hochrangige nationale und internationale Vertreter aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft empfangen worden sind. Auch das „Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft“ (Ludwig Erhard), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist seit 60 Jahren, seit dem 01.01.1958, in Kraft (vgl. FIW-Bericht vom 12.01.18).

BDI-Präsident Kempf hielt, wie bereits sein Vorgänger Thumann 10 Jahre zuvor, eine Keynote-Speech und überbrachte die Glückwünsche der Industrie. Weitere Redner waren u. a. Bundeswirtschaftsministerin Zypries, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg und der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Dass die Industrie bei diesem Festakt vertreten war, zeigt, dass das Bundeskartellamt den BDI heute als Mitstreiter für einen funktionierenden Wettbewerb wahrnimmt und nicht – wie in den Anfängen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – als „Hüter alter Kartelltraditionen“. Die Kartellfreundlichkeit der Wirtschaft rührte daher, dass Deutschland vor dem zweiten Weltkrieg und während des Krieges durchkartelliert war. Kartelle galten seinerzeit als notwendig und zukunftsweisend und sogar als „Vorteil“ für den Abnehmer und Verbraucher, lediglich ihr Missbrauch war verboten. Die Debatten zwischen Wirtschaft und Staat – auch in Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt – kreisen heute eher um die praktischen Probleme der Ausgestaltung der Wettbewerbsordnung. Ab und zu berühren sie allerdings auch sehr grundsätzliche Fragen.

In seiner Rede betonte Kempf, wie wichtig der Wettbewerb gerade auch in der digitalen Marktwirtschaft sei. Dort sei er eines der wichtigsten Instrumente für Wachstum und Innovation. Allerdings stelle die digitale Wirtschaft das Kartellrecht auch vor neue Herausforderungen. Dies gelte vor allem mit Blick auf die Entwicklung innovativer Geschäfts- und Vertriebsmodelle. „Der Wettbewerbsrahmen in Deutschland und in der EU hat sich grundsätzlich bewährt – auch mit Blick auf digitale Märkte. Inwieweit rechtlicher Anpassungsbedarf an die digitale Wirklichkeit besteht, sollte daher ergebnisoffen geprüft werden. Die jüngste Novellierung des GWB, aber auch die Arbeit des Bundeskartellamts zeigen, dass „Internetfälle“ zwar immer wieder neue Fragen aufwerfen, zugleich aber bereits Teil der Rechtswirklichkeit geworden sind. Für einen grundsätzlichen Systemwechsel im Kartellrecht fehlen bislang belastbare Fakten.“ Kempf kritisierte allerdings die lange Verfahrensdauer der Digitalfälle bei den Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden.

Mit Blick auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sagte Kempf: „Die Entstehung nationaler oder europäischer Champions ist wünschenswert, sie sollten jedoch aus eigener Kraft wachsen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, sind bessere Rechtsetzung und der Abbau von administrativen Belastungen von entscheidender Bedeutung.“ Wirtschaftspolitik sollte im Zweifel immer gegen einen Eingriff in den Marktprozess entscheiden. In einer wettbewerblich organisierten Wirtschaftsordnung gelte der Primat privatwirtschaftlichen Handelns.

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