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Schwerpunkte des Kartellrechts 20092010 – Referate des 37. und 38. FIW-Seminars

Schwerpunkte des Kartellrechts 2009/2010 – Referate des 37. und 38. FIW-Seminars

Band 236
VIII, 160 (54,- €)
ISBN: 978-3-452-27411-3

Das Kölner Seminar des FIW behandelt regelmäßig aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts. Der vorliegende Band fasst Vorträge zusammen, die anlässlich der Seminare in den Jahren 2009 und 2010 gehalten worden sind. Einige Beiträge behandeln Themen, die bei den Seminaren aktuell in der Diskussion standen, andere behandeln Themen, über die auch heute noch ein Diskurs geführt wird, wie zum Beispiel über Vergleiche („Settlements“) im Kartellbußverfahren, die kartellrechtliche Einordnung von Marktinformationsverfahren und – aktuell auch im Rahmen der 8. GWB-Novelle – über die Nachfragemacht des Handels.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Seminare lag zunächst auf der deutschen Kartellrechtspraxis. Den traditionellen Überblick über die kartellrechtliche Verwaltungspraxis des Bundeskartellamts 2009 und 2010 gab Kai Hooghoff, Leiter des Referats Deutsches und Europäisches Kartellrecht im Bundeskartellamt. Interessante Einblicke in die aktuellen Entwicklungen in der formellen Fusionskontrolle und der Rechtsprechung gab Christoph Peter, Rechtsanwalt in Frankfurt, anhand konkreter Beispiele aus der Rechtsprechung.

Unternehmen stellen zunehmend im Rahmen von „Compliance“ sicher, dass Rechtsverstöße des Unternehmens nicht mehr vorkommen. Ob und wie sich die Vernichtung von (kartellrechtlich) belastenden Unterlagen in ein bestehendes Compliance-System einfügt, untersuchte Thomas Kapp, Rechtsanwalt in Stuttgart, der dieser Frage im Gesamtkontext straf-, zivil(prozess)- und kartellrechtlicher Vorgaben nachging.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Beleuchtung kartellrechtlicher Fragestellungen aus einer ökonomischen Perspektive. Stefan Thomas, mittlerweile Professor und seinerzeit Privatdozent in Tübingen, untersuchte, inwieweit Patentpools kartellrechtliche Probleme verursachen können, etwa durch die Beschränkung des Innovations- und Preiswettbewerbs oder durch Marktabschottung gegenüber Dritten. Christian Ewald, Leiter des Referats Ökonomische Grundsatzfragen im Bundeskartellamt, stellte sich anhand der Themen Preisbindung, Preisempfehlungen und Kartellverbot die Frage, wie der Stand der theoretischen und empirischen Wettbewerbsökonomie in die Ausgestaltung des Rechtsrahmens und die konkrete Entscheidungspraxis übersetzt werden sollte.

Die zunehmende Nachfragemacht des Handels ist ein globales Phänomen, das seit den 1990er Jahren mit der Liberalisierung nationaler Märkt einher geht. Den Ursachen und Wettbewerbswirkungen von Nachfragemacht spürte Christian Wey, Professor in Düsseldorf, in seinem Vortrag nach.

Auch die europäische Kartellrechtspraxis stand wieder im Fokus einiger Referate. So vermittelte Sebastian Jungermann, Rechtsanwalt in Frankfurt, einen detaillierten Einblick in die „US Style Discovery“ im Anwendungsbereich der europäischen Kartellrechtspraxis, welche nicht nur in U.S.-amerikanischen privaten Zivilverfahren eine große Rolle spielt, sondern auch bei behördlichen Untersuchungen.

Settlement-Verfahren spielen sowohl in Deutschland als auch zunehmend in Europa eine immer größere Rolle. Mit dem Settlement-Verfahren der Europäischen Kommission befasste sich Simon Hirsbrunner, Rechtsanwalt in Brüssel, und zog auch Vergleiche zur Rechtslage in Deutschland. Das Settlement-Verfahren vor dem Bundeskartellamt zeichnete anschließend Christoph Vollmer, 11. Beschlussabteilung, Bundeskartellamt, detailliert nach und führte zudem in die Besonderheiten und die Bedeutung hybrider Settlements ein.

Der Austausch von Informationen über das Marktgeschehen ist eine Kernaufgabe vieler Verbände der Wirtschaft. Andreas Möhlenkamp, Hauptgeschäftsführer des WSM, deklinierte die Voraussetzungen eines zulässigen Informationsaustauschs anhand der Horizontalleitlinien der Europäischen Kommission durch und beleuchtete die Auswirkungen dieser Leitlinien auf die Verbandsarbeit. Jörg-Martin Schultze, Rechtsanwalt in Frankfurt, berichtete schließlich über die Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis.

Viele der in diesem Band angesprochenen Themen werden in der Praxis und von der Wissenschaft derzeit weiter vorangetrieben. Die Referate der beiden Kölner Seminare stellen in dem Zusammenhang eine ausgezeichnete Bestandsaufnahme dar, die der Leser hilfreich finden dürfte. Wir wünschen dem Band daher eine gute Resonanz.

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