Band 238
VII, 126 (52,- €)
ISBN: 978-3-452-27752-7
Das „Kölner Seminar“ des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) behandelte im November 2011 wieder aktuelle Themen des Kartellrechts, die auch in den nächsten Monaten und Jahren noch in der Diskussion stehen werden. Hierzu gehört die aktuelle Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, genauso wie ein viel beachtetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Akteneinsicht in Unterlagen eines kartellbehördlichen Bonusprogramms, das insgesamt mehr Fragen aufgeworfen als Antworten vermittelt hat. Im vorliegenden Band sind einige Vorträge dieses Seminars versammelt. Peter Klocker, Vizepräsident des Bundeskartellamts, gab Auskunft über die aktuelle Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts und berichtete über weitere Themen, die die Behörde ebenfalls stark beschäftigt haben, wie die Anliegen des Bundeskartellamts im Rahmen der 8. GWB-Novelle. Der vom Amt betonten Notwendigkeit der Einführung einer Rechtsnachfolgeregelung bei der Bußgeldhaftung soll im Nachgang zum Regierungsentwurf noch kurzfristig Rechnung getragen werden. Die Pfleiderer-Entscheidung des EuGH stand ebenfalls im Fokus des Bundeskartellamts, das um die Effektivität seiner Kronzeugenregelung bangt. Die noch im Referentenentwurf enthaltene Regelung eines Ausschluss des Akteneinsichtsrechts in Kronzeugenanträge ist jedenfalls im Regierungsentwurf für eine 8. GWB-Novelle nicht mehr enthalten. Helmut Janssen, Rechtsanwalt in Brüssel, vertiefte dieses Thema weiter, welches auch nach der zwischenzeitlich im Sinne des Bundeskartellamts ergangenen Entscheidung des Amtsgerichts Bonn, das im Ergebnis Einsicht nur in die um die Bonusanträge, Geschäftsgeheimnisse und interne Vorgänge bereinigten Akten gewährt hatte, nichts von seiner Aktualität verloren hat. Es fehlt an einer abschließenden Klärung, ob der nationale Gesetzgeber die vom EuGH geforderte Interessenabwägung unionsrechtlich geschützter Interessen pauschal vornehmen und sich für ein gesetzliches Akteneinsichtsrecht entscheiden darf, oder ob das nationale Recht in jedem Fall Raum für eine Einzelfallabwägung durch die Gerichte lassen muss. Als interne Kontrollinstanz der Europäischen Kommission soll der Anhörungsbeauftragte für größere Objektivität, Transparenz und Effizienz der von der Generaldirektion Wettbewerb durchgeführten Verfahren Sorge tragen. Einer der beiden Anhörungsbeauftragten, Michael Albers, erläuterte den Umfang des erst im Oktober 2011 erweiterten Mandats des Anhörungsbeauftragten, welches sich nun auf sämtliche Verfahrensrechte, von der Untersuchungs‐ bis zur Entscheidungsphase, erstreckt. Obwohl mit der 8. GWB-Novelle eine größere Anpassung der deutschen an die europäische Fusionskontrolle angestrebt wird und das Untersagungskriterium der europäischen Fusionskontrolle, der so genannten SIEC-Test, den bisherigen Marktbeherrschungstest ersetzen soll, hat das Bundeskartellamt noch im März 2012 einen Leitfaden zum Konzept der Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle veröffentlicht, über den Andreas Bardong vom Bundeskartellamt referierte. Eine spätere Überarbeitung des Leitfadens ist damit bereits vorgezeichnet. Schließlich widmete sich Matteo Fornasier, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (Hamburg), der aktuellen Reformdebatte über eine mögliche Liberalisierung der zivilrechtlichen Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B-Bereich). Im Kartellrecht hat die Diskussion um eine stärkereAusgestaltung der kartellrechtlichen Klauselkontrolle als Gegengewicht zu diskriminierenden Praktiken marktmächtiger Unternehmen gerade erst begonnen.
Das FIW wünscht diesem Band eine breite Rezeption. Das Spektrum der auf der Tagung angestoßenen Themen wird die Gesetzgeber, die Kartellbehörden, die Gerichte, die Unternehmen und ihre Berater in der nächsten Zeit vor eine Reihe anspruchsvoller Aufgaben stellen.