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Schwerpunkte des Kartellrechts 2012 – Referate des 40. FIW-Seminars

Schwerpunkte des Kartellrechts 2012 – Referate des 40. FIW-Seminars

Band 240
VII, 105 (50,- €)
ISBN: 978-3-452-27889-0

 

Das „Kölner Seminar“ des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) greift regelmäßig aktuelle Kernthemen des Kartellrechts auf. Im vorliegenden Band sind Referate zusammengefasst, die beim 40. Kölner Seminar im Jahr 2012 gehalten worden sind. Eine Reihe von Vorträgen befasste sich mit besonderen Problemfeldern der 8. GWB-Novelle und deren voraussichtlichen Umsetzung in der Praxis sowie begleitender Gesetzgebungsvorhaben. Angesichts der Anrufung des Vermittlungsausschusses und dessen Vertagung der kartellrechtlichen Punkte verzögert sich das Inkrafttreten der Novelle weiter mit der Folge, dass zum 1. Januar 2013 verschiedene befristete Regelungen im Bereich der Missbrauchskontrolle des geltenden GWB außer Kraft treten. Die Debatte um die mit der Novelle bezweckte Anwendung des Wettbewerbsrechts im Gesundheitssektor wird damit wohl auch im Jahr 2013 weitergeführt werden.

Den traditionellen Überblick über die kartellrechtliche Verwaltungspraxis des Bundeskartellamts der Jahre 2011/2012 gab Konrad Ost, Bundeskartellamt, der zudem zentrale Themen der 8. GWB-Novelle näher beleuchtete. Im Rahmen der GWB-Novelle soll auch die nach den zwei BGH-Urteilen in Sachen Versicherungsfusion und Transportbeton regelungsbedürftige Materie der Rechtsnachfolge im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt werden, damit sich Unternehmen nicht durch Umstrukturierungen der Bußgeldhaftung entziehen können. Das Für und Wider einer solchen Regelung wogen OSTA Uwe Mühlhoff, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, und Christian Heinichen, Rechtsanwalt in München, gegeneinander ab.

Über das neue Markttransparenzstellengesetz, das im Dezember in Kraft getreten ist, debattierten im Vorfeld der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, und Malte Abel,  RWE. Neue Aufsichtskompetenzen auf den Produktions- und Großhandelsmärkten für Strom und Gas werden künftig vom Bundeskartellamt und der Bundesnetzagentur wahrgenommen. Ob der Zusatzaufwand für die Unternehmen für die Datenakkumulation und -übermittlung insgesamt beherrschbar bleibt, auch im Abgleich mit europäischen Vorgaben, bleibt abzuwarten. Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle „Kraftstoffe“ soll künftig von den Tankstellenbetreibern flächendeckende Preisinformationen einholen und den Verbrauchern zur Verfügung stellen. Hierdurch werde jedoch nach Darstellung von Sandro Gleave, Bundeskartellamt, das Risiko einer impliziten „Kollusion“ auf den Tankstellenmärkten nicht geschmälert, welches aufgrund der vorherrschenden Strukturmerkmale als erhöht eingestuft werden müsse.

Das Zusammenwirken von Rechtswissenschaft und Ökonomie am Beispiel des Kartell- und Regulierungsrechts bildete einen weiteren Schwerpunkt der Tagung. Während Wiegand Laubenstein, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, den Mehrwert der ökonomischen Arbeit für juristische Verfahren herausstellte, setzte sich Matthias Pflanz, Wettbewerbsökonom in London, mit übereinstimmenden und abweichenden Konzepten des Kartellrechts und der Ökonomie auseinander, die den Dialog beider Disziplinen prägen.  Ebenfalls aus dem Blickwinkel der Ökonomie untersuchte Roman Inderst, Universität Frankfurt/Main, die Nachwirkungen von Kartellen, die etwa für die korrekte Schadensbemessung bei gerichtlichen Folgeverfahren eine Rolle spielen.

Sämtliche der in diesem Band versammelten rechtlichen Themen harren derzeit der Umsetzung durch den Gesetzgeber oder der Anwendung durch die Praxis. Angesichts ihrer Aktualität werden sie genauso wie die über den Moment hinaus reichenden ökonomischen Fragestellungen das kartellrechtliche Fachpublikum in den nächsten Jahren noch weiter beschäftigen. Das FIW wünscht dem Band eine interessierte Aufnahme bei seinen Lesern.

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