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Missbrauchskontrolle

Klage: https://www.justice.gov/opa/press-release/file/1328941/download

Statement vom Attorney General William P. Barr: https://www.justice.gov/opa/pr/statement-attorney-general-announcement-civil-antitrust-lawsuit-filed-against-google

Berichterstattung (pars pro toto): https://www.tagesschau.de/wirtschaft/google-kartellverfahren-103.html

Nur kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Berichts des Unterausschusses Kartellrecht im Repräsentantenhaus vom 6. Oktober 2020, in dem festgestellt worden ist, dass die Unternehmen Google, Apple, Facebook und Amazon (GAFA) ihre Marktmacht missbraucht hätten (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 26.10.20), hat das U.S.- amerikanische Justizministerium – zusammen mit elf Generalstaatsanwälten – beim US-Bezirksgericht für den Distrikt von Columbia  am 20. Oktober 2020 eine 64-seitige kartellzivilrechtliche Klage eingereicht. Die Generalstaatsanwaltschaften der teilnehmenden Bundesstaaten vertreten die U.S.- Bundesstaaten Arkansas, Florida, Georgia, Indiana, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, Montana, South Carolina und Texas. Die Klage ist das Ergebnis einer über einjährigen Untersuchung, während derer die Staatsanwälte mit Googles Wettbewerbern gesprochen und umfangreiche Informationen gesammelt haben. Das Justizministerium hat dabei das Verhalten und die Übernahmen von Google auf den Märkten für digitale Werbung, allgemeine Suche, Web-Display und Videoanzeigen untersucht.

Mit Hilfe dieser Klage soll Google daran gehindert werden, durch wettbewerbswidrige und ausschließende Praktiken auf den Such- und Anzeigenmärkten weiter unrechtmäßig Monopole aufrechtzuerhalten, und es sollen bereits eingetretene Wettbewerbsnachteile, ggf. auch durch Zerschlagung –  beseitigt werden. Die Klage wendet sich – auf der Grundlage von  Section 2 of the Sherman Act, 15 U.S.C. – gegen eine Reihe von Ausschlussvereinbarungen Googles, welche die primären Zugangswege der Nutzer zu anderen Suchmaschinen versperren, indem sie festlegen, dass Google auf Milliarden von mobilen Geräten und Computern weltweit als allgemeine Standard-Suchmaschine voreingestellt werde, und in vielen Fällen die Vorinstallation eines Konkurrenten verbieten. Google soll auf den Märkten für allgemeine Suchdienste, bei der Suchwerbung und allgemeinen Suchtextwerbung seine Monopolstellung durch folgende Verhaltensweisen unzulässigerweise aufrechterhalten haben:

  • Abschluss von Exklusivitätsvereinbarungen, die die Vorinstallation eines konkurrierenden Suchdienstes verbieten,
  • Abschluss von Kopplungs- und anderen Vereinbarungen, die die Vorinstallation von Googles Suchanwendungen auf mobilen Geräten erzwingen und diese – unabhängig von Verbraucherpräferenzen – unkündbar machen,
  • Eingehen langfristiger Vereinbarungen mit Apple, die Google zur – de facto exklusiven – allgemeinen Standardsuchmaschine auf Apples Safari-Browser und anderen Apple-Suchwerkzeugen machen,
  • Verwendung von Monopolgewinnen, um eine Vorzugsbehandlung für Googles Suchmaschine auf Geräten, Webbrowsern und anderen Zugangspunkten zu erlangen, wodurch ein kontinuierlicher und sich selbst verstärkender Kreislauf der Monopolisierung entsteht.

In der Klage wird zudem behauptet, dass die wettbewerbswidrigen Praktiken von Google schädliche Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Verbraucher gehabt hätten. Google habe jeden Wettbewerber, der im Bereich der Suchanfragen von Bedeutung sei, daran gehindert, wichtige Vertriebs- und Größenvorteile zu erlangen, wodurch der Wettbewerb bei einer Mehrheit der Suchanfragen in den Vereinigten Staaten ausgeschaltet worden sei. Dadurch seien die Auswahl und die Qualität der Suche (auch in Bezug auf Dimensionen wie Datenschutz, Privatsphäre und Nutzung von Verbraucherdaten) verringert worden, was zu weniger Innovationen geführt habe. Die Wettbewerbsbeschränkungen hätten Google zudem in die Lage versetzt, von den Kunden höhere Werbegebühren zu verlangen, als dies in einem wettbewerbsorientierten Markt der Fall gewesen wäre, und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verringern.

Googles erste Reaktion auf die Klageeinreichung war die Aussage von Kent Walker, Senior Vice President für globale Angelegenheiten und Chief Legal Officer von Google, dass die Klage hochgradig fehlerhaft sei: „Today’s lawsuit by the Department of Justice is deeply flawed.“ Quelle: https://blog.google/outreach-initiatives/public-policy/response-doj

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