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Wettbewerbspolitik
Fusionskontrolle
Verbraucherrecht
Am 20. April 2022 hat die britische Regierung ihre Reformvorstellungen für ein neues Wettbewerbsrecht im Vereinigten Königreich vorgestellt. Zuvor wurde dazu im Juli 2021 eine
Konsultation zur „Reform der Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik“ durchgeführt. Nun hat die britische Regierung im Zuge dieser Konsultation ein weitreichendes Reformprogramm für die Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik des Vereinigten Königreichs veröffentlicht, um „Innovation, Produktivität und Wachstum zu fördern“.
Die Regierung hat sich zu einer „aktiveren wettbewerbsfördernden Strategie“ verpflichtet, um den Wettbewerb auf den britischen Märkten zu stärken. Die Reformen deuten auf ein stärkeres Eingreifen hin und unterstreichen die Entschlossenheit der Regierung, Chancen des EU-Austritts zu nutzen und Lehren aus der Pandemie zu ziehen, die den Trend zum Online-Shopping beschleunigt und zweifelhafte Geschäftspraktiken wie gefälschte Bewertungen in den Vordergrund gerückt haben, wie es in einer Presseerklärung heißt.
Die Regierung wird der britischen Wettbewerbsbehörde CMA regelmäßigere und strategische (unverbindliche) Vorgaben zu ihren Prioritäten und Erwartungen machen. Die CMA wird zudem mehr Befugnisse erhalten.
Fusionskontrolle:
Das freiwillige Fusionskontrollsystem des Vereinigten Königreichs soll beibehalten werden. Allerdings sollen die Schwellenwerte für das Aufgreifen von Fusionen durch die CMA angehoben werden (von 70 Mio. GBP auf 100 Mio. GBP). Es soll ein neuer Schwellenwert eingeführt werden, um auch bestimmte vertikale und konglomerate Fusionen einschließlich von ‚Killer-Akquisitionen‘ prüfen zu können. Die Zuständigkeit der CMA wäre gegeben, wenn mindestens eines der fusionierenden Unternehmen (1) einen bestehenden Anteil an der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen von 33 Prozent im Vereinigten Königreich oder einem wesentlichen Teil des Vereinigten Königreichs und (2) einen Umsatz von 350 Millionen GBP im Vereinigten Königreich hat. Fusionen von Klein- und Kleinstunternehmen sollen von der Fusionskontrolle ausgenommen werden, wenn der Umsatz beider Parteien im Vereinigten Königreich weniger als 10 Mio. GBP beträgt.
Die Regierung schlägt außerdem vor, ein Kriterium einzuführen, das sicherstellt, dass nur Fusionen mit einer angemessenen Verbindung zum Vereinigten Königreich erfasst werden.
Durchsetzung des Verbraucherrechts und Kartellrechts:
Die CMA erhält mehr Befugnisse, stärker und schneller gegen unzulässiges wettbewerbswidriges Verhalten vorgehen zu können. Wettbewerbsrechtliche Verfahren sollen schneller werden. Sie wird auch in der Lage sein, das Verbraucherrecht direkt durchzusetzen. Die Regierung beabsichtigt, umsatzabhängige oder feste zivilrechtliche Geldstrafen für Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht einzuführen. Verstößt ein Unternehmen gegen das Verbraucherrecht, soll eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden können. Verstößt eine Einzelperson gegen das Verbraucherrecht, können feste Geldstrafen von bis zu 300.000 GBP verhängt werden.
Unternehmen, die sich nicht an die Untersuchungsmaßnahmen halten, können mit Geldbußen von bis zu 1 Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden, während Unternehmen, die gegen Abhilfemaßnahmen verstoßen, mit Geldbußen von bis zu 5 Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden können. Bei fortgesetzter Nichteinhaltung werden tägliche Geldbußen verhängt.
Die Regierung hat vorgeschlagen, den Gerichten und dem Competition Appeal Tribunal (CAT) das Ermessen einzuräumen, bei privaten wettbewerbsrechtlichen Klagen Strafschadenersatz zuzusprechen, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.