Scroll Top

UK
CBI
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik
Brexit

Der britische Industrieverband CBI, der die Interessen von 190.000 Unternehmen und 7 Millionen Beschäftigten in der Privatwirtschaft vertritt, hat am 29. Juli 2019 eine Veröffentlichung unter dem Titel „What comes next? The business analysis of no deal'“ herausgegeben. Die Broschüre enthält eine Analyse der „No-Deal“- Vorbereitungen im Vereinigten Königreich, in der EU und in der Wirtschaft. Sie ist in Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen und anderen Wirtschaftsverbänden entstanden und enthält über 200 Empfehlungen zur Reduzierung der negativen Folgen im Falle eines Brexit ohne Deal. Ein Kapitel setzt sich mit dem Stand der Vorbereitungen in der Wettbewerbspolitik auseinander.

 

Hierzu führt CBI aus, dass

  • es nicht klar sei, ob alle Seiten für den Fall eines „no deal“ im Hinblick auf die Wettbewerbspolitik vorbereitet wären,

  • ein „no deal“-Szenario langfristig voraussichtlich dazu führen werde, dass die Wettbewerbspolitik seitens UK und EU sich im Laufe der Zeit von einander abweichend entwickeln werde, so dass Unternehmen insoweit künftig wohl unterschiedliche, komplexe Verfahren durchlaufen müssten und

  • die Frage, ob es möglich sei, eine Lösung zu finden, bei der von einem „no deal-Szenario“ keine negativen Konsequenzen ausgingen, mit „Nein“ zu beantworten sei. Ohne ein formales Kooperationsabkommen zwischen UK und der EU würden Duplizierungen von Verfahren unvermeidlich sein. Auch längerfristig werde die Diskrepanz zwischen den verschiedenen Wettbewerbsregelungen zu höheren Kosten und vermehrter Disruptionen führen.

es nicht klar sei, ob alle Seiten für den Fall eines „no deal“ im Hinblick auf die Wettbewerbspolitik vorbereitet wären,

ein „no deal“-Szenario langfristig voraussichtlich dazu führen werde, dass die Wettbewerbspolitik seitens UK und EU sich im Laufe der Zeit von einander abweichend entwickeln werde, so dass Unternehmen insoweit künftig wohl unterschiedliche, komplexe Verfahren durchlaufen müssten und

die Frage, ob es möglich sei, eine Lösung zu finden, bei der von einem „no deal-Szenario“ keine negativen Konsequenzen ausgingen, mit „Nein“ zu beantworten sei. Ohne ein formales Kooperationsabkommen zwischen UK und der EU würden Duplizierungen von Verfahren unvermeidlich sein. Auch längerfristig werde die Diskrepanz zwischen den verschiedenen Wettbewerbsregelungen zu höheren Kosten und vermehrter Disruptionen führen.

Im Einzelnen führt CBI aus, dass sowohl UK als auch die EU jeweils einige vorbereitende Maßnahmen getroffen hätten. Dies gelte z.B. für die Übernahme einiger EU-Regelungen in das nationale Recht von UK (so z. B. die Übernahme von sieben EU-Gruppenfreistellungsverordnungen und EU-Beihilfenregelungen) sowie einige Klarstellungen hinsichtlich der UK Competition and Markets Authority (CMA). Darüber hinaus beabsichtige die britische Regierung, eine eigene britische Beihilfenkontrolle zu installieren (technische Mitteilung dazu veröffentlicht). Gemeinschaftliche Vorbereitungen beider Seiten seien bisher nicht erfolgt. Insgesamt bescheinigt CBI allerdings, dass im Bereich der Wettbewerbspolitik ein höherer Grad vorbereitender Maßnahmen für den Fall eines „no deal-Szenarios“ als in anderen Bereichen erreicht sei. Hier gelte es aber noch nachzubessern.

Anm.: Die britische Regierung hat bereits eine Rechtsverordnung (nur für den Fall des „No-Deal-Brexit„) erlassen, wonach die britische Wettbewerbsbehörde CMA, die Branchenregulierer und die Gerichte (einschließlich des Berufungsgerichts) verpflichtet sind, das britische Wettbewerbsrecht in Übereinstimmung mit der EU-Rechtsprechung vor dem Brexit anzuwenden, allerdings mit einer Reihe von Ausnahmen, die es ermöglichen, unter bestimmten Umständen davon abzuweichen (vgl. FIW-Text vom 03.07.2019).  

Für CBI ist es insbesondere wichtig, dass die britischen Wettbewerbsbehörden (und Regulierer) in der Lage sein müssen, sofort nach einem „no-Deal-Szenario“ ihre zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Hierfür würden weitere Kapazitäten, z. B. für die Bearbeitung von Fusionsfällen und für die neue Beihilfenkontrollinstanz, benötigt, die es einzurichten gelte.

 

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.