UK: CMA veröffentlicht Überblick zum Gesetzentwurf über digitale Märkte (DMCC)
CMA
DMCC
DMA
Digital Markets Unit
Digitale Märkte
CMA sets out approach to new digital markets regime – GOV.UK (www.gov.uk)
Überblicksdokument: Overview of the CMA’s provisional approach to implement the new Digital Markets competition regime (publishing.service.gov.uk)
Am 11. Januar 2024 hat die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority – CMA) einen Überblick darüber veröffentlicht, wie sie die neuen Wettbewerbsregelungen für digitale Märkte, wie sie derzeit im nationalen Gesetzentwurf über digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucher (Digital Markets, Competition and Consumers – DMCC) vorgeschlagen wird, handhaben will. Sie ist zuvor dazu vom Minister für Wirtschaft und Handel (DBT) und vom Minister für Wissenschaft, Innovation und Technologie (DSIT) aufgefordert worden.
Zuvor hatte die britische Regierung am 25. April 2023 den Gesetzentwurf (Digital Markets, Competition and Consumers, DMCC) veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Reformen des britischen Wettbewerbs- und Verbraucherrechts vor, darunter auch Verpflichtungen für digitale Plattformen mit dem sogenannten „strategischen Marktstatus“ (SMS). Das Konzept des SMS ähnelt dem eines „Gatekeepers“ im Rahmen des Digital Market Acts (DMA). Ein SMS muss über erhebliche und gefestigte Marktmacht in einer digitalen Tätigkeit mit Bezug zum Vereinigten Königreich verfügen. Für eine Position von strategischer Bedeutung gehört ein weltweiter Umsatz von mehr als 25 Milliarden Pfund oder ein britischer Umsatz von mehr als 1 Milliarde Pfund.
Durchgesetzt werden sollen die Regelungen durch die Digital Markets Unit (DMU) innerhalb der CMA, welche auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird und neue Befugnisse erhält, um digitale Unternehmen mit „strategischem Marktstatus“ zu regulieren und ihnen eine breite Palette von „Verhaltensanforderungen“ aufzuerlegen. Dazu kann die Verpflichtung gehören, den Kunden eine größere Auswahl und Transparenz zu bieten, insbesondere in Bezug auf ihre Bewertungssysteme, oder Daten mit Verbrauchern oder Wettbewerbern zu teilen. Die DMU wird in der Lage sein, Unternehmen bei Nichteinhaltung mit Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes zu belegen und leitende Angestellte persönlich dafür verantwortlich zu machen, dass die Anweisungen der DMU befolgt werden.
Nächste Schritte:
Das Gesetz über digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucherschutz durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Wenn das Parlament darüber entschieden hat (voraussichtlich im Frühling 2024), wird die CMA einen detaillierteren Entwurf von Leitlinien zur Konsultation freigeben (voraussichtlich im Herbst 2024). Die CMA geht davon aus, dass sie innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten den neuen Regelungen drei bis vier SMS-Untersuchungen einleiten wird.